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14. September 2012 18:04; Akt.: 14.09.2012 18:04

17-jähriger Pinzgauer muss wegen Wiederbetätigung ins Gefängnis

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. - © Bilderbox/Symbolbild
Ein Jugendgeschworenengericht hat am Freitag in Salzburg einen 17-jährigen Burschen aus dem Salzburger Pinzgau wegen Wiederbetätigung zu einer Haftstrafe von 18 Monaten verurteilt.

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Sechs Monate davon wurden unbedingt ausgesprochen. Zusätzlich wurde eine Bewährungsstrafe widerrufen, die der Jugendliche vor der Tat wegen anderer Delikte ausgefasst hatte. Er muss darum weitere drei Monate in Haft. Außerdem muss er sich einer stationären Alkoholentwöhnungstherapie unterziehen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Pinzgauer singt schwer betrunken Nazi-Lieder

Der junge Pinzgauer soll in der Nacht auf 1. April in einem Stiegenhaus in der Stadt Salzburg schwer betrunken Nazi-Lieder gesungen und mehrfach “Hitler ist mein bester Freund” geschrien haben. Einem Hausbewohner, der ihn wegen der Ruhestörung zur Rede stellte, drohte er mit dem Verprügeln, außerdem soll er versucht haben, dem Mann einen Faustschlag zu versetzten.

Pinzgauer schuldig gesprochen

Als der 17-Jährige wenig später von der Polizei angehalten wurde, gestand er den Beamten, “ein bekennender Rechter” zu sein. Er soll im Zuge seiner Einvernahme seine Hand mehrfach zum Deutschen Gruß erhoben, “Sieg Heil” gerufen und einen Polizisten bedroht haben. Einen Tag nach dem Vorfall stahl er Lehrgebinde aus einer Brauerei, um es später zu Geld zu machen.

Der Angeklagte zeigte sich im Verfahren weitgehend geständig. Neben der Wiederbetätigung wurde er auch wegen der gefährlicher Drohung gegen den Polizisten, dem Einbruchsdiebstahl, wegen versuchter Nötigung, versuchter Körperverletzung und versuchtem Widerstand gegen die Staatsgewalt schuldig gesprochen. (APA)



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