25. Juni 2008 12:33; Akt.: 25.06.2008 12:33

Autostoppen ist in manchen Ländern verboten

Autostoppen: (Gefährliches?) Abenteuer. Autostoppen: (Gefährliches?) Abenteuer. - © Bilderbox
Hochgestreckter Daumen, Schild aus Karton und ab geht das Abenteuer! Trampen ist billig, aufregend und manchmal auch riskant. In manchen Ländern ist Autostoppen unüblich und verboten.

In Österreich ist laut ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner das Trampen auf Autobahnen und Schnellstraßen nicht erlaubt. Auf Autobahn-Parkplätzen, Raststationen und allen anderen Straßen darf der Daumen aber hoch gehalten werden, sagte die Juristin.

In den Bundesländern gelten unterschiedliche Altersbestimmungen. In Kärnten und Vorarlberg ist das Autostoppen unter 14 Jahren und in der Steiermark unter 15 Jahren verboten. In den übrigen Landesgesetzen finden sich keine Vorgaben. “Besonders hier zeigt sich die Uneinheitlichkeit der Jugendschutzbestimmungen in den Bundesländern. Es ist längst überfällig, dass die Jugendschutzgesetze der Länder angeglichen werden”, forderte Pronebner.

Im Ausland gilt es die jeweiligen rechtlichen Bestimmungen des Landes zu beachten. “Beispielsweise setzen Autofahrer oft in manchen Ländern wie Rumänien, Indien und Mexiko Bezahlung voraus. In Singapur ist das Autostoppen gesetzlich verboten, in den USA, in Kanada oder Australien kommt es auf den jeweiligen Bundesstaat an. In den afrikanischen Ländern wiederum ersetzt das Autostoppen den fehlenden öffentlichen Verkehr”, sagte die ÖAMTC-Juristin.

Beim Trampen sollte man aber bestimmte Regeln beachten. Am besten reist man zu zweit und plant die Tour so, dass man Autostoppen nach Einbruch der Dunkelheit vermeiden kann. Nicht ganz unwesentlich ist, wo man den Daumen rausstreckt: Der Wagenlenker muss sicher anhalten können – deshalb sind Engstellen, Fahrbahnkuppen, unübersichtliche Kurven oder Kreuzungen ungeeignet. Immer zuerst fragen, wohin der Lenker fährt und nicht gleich das Ziel nennen, so ein weiterer Tipp der Juristin. Wer auf Nummer sicher gehen will, notiert das Kennzeichen und schickt es per SMS an Freunde.

Für den Autolenker gilt: Bei Unfällen zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden, den mitgenommene Autostopper erleiden – egal ob der Unfall verschuldet oder unverschuldet passiert ist. Schadenersatzforderungen, die die Versicherungssumme übersteigen, können nur ausgeschlossen werden, wenn der Mitfahrer eine “Haftungsbeschränkungserklärung” unterschreibt. “Allerdings wird damit der Fahrzeuglenker auch nicht in allen Fällen von seiner Verantwortung befreit”, so die Juristin abschließend. Ein solches Musterformular samt Erläuterungen ist bei der ÖAMTC-Rechtsberatung erhältlich.


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