16. Juni 2012 16:42; Akt.: 16.06.2012 16:42

Brüssel will jährlichen TÜV für ältere Autos

In Österreich 3-2-1-Regelung für "Pickerl"-Prüfung - ÖAMTC begrüßt EU-Vorhaben In Österreich 3-2-1-Regelung für "Pickerl"-Prüfung - ÖAMTC begrüßt EU-Vorhaben - © APA
EU-Verkehrskommissar Siim Kallas will eine jährliche TÜV-Untersuchung für ältere Autos in Europa zur Pflicht machen.

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In Österreich gilt für die §57-Begutachtung, auch “Pickerl”-Prüfung genannt, laut ÖAMTC-Homepage die 3-2-1- Regelung: Bei Pkw/Kombi und Anhänger bis 3,5 t Gesamtgewicht ist die erste §57a-Begutachtung drei Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren zwei Jahren und dann jährlich vorgeschrieben. Ausnahmen gelten beispielsweise für Oldtimer.

Vorschlag kommt noch vor Sommerpause

Ein vertraulicher Entwurf aus Kallas’ Haus für eine neue EU-Verordnung sehe für Fahrzeuge ab dem siebenten Nutzungsjahr oder ab einem gewissen Kilometerstand eine jährliche Hauptuntersuchung vor, berichten die “Financial Times Deutschland” (FTD) online und “Focus”. In Kreisen des Europaparlaments wird nach dpa-Informationen damit gerechnet, dass der Vorschlag noch vor der Sommerpause kommt, die Ende Juli beginnt.

ÖAMTC begrüßt TÜV-Initiative

Laut der Online-Ausgabe der Zeitung wären in Deutschland mehr als die Hälfte aller Autos betroffen. Während der deutsche Autofahrerclub ADAC das Vorhaben ablehnt, wird es von seinem österreichischem Pendant, dem ÖAMTC, begrüßt: “Die bei uns bereits gültige 3-2-1-Regelung beziehungsweise den Entwurf der EU finden wir richtig”, sagte ÖAMTC-Cheftechniker Max Lang zur APA. Man habe mit der hierzulande gültigen Vorschrift “gute Erfahrungen” gemacht.

Der Entwurf des estnischen EU-Kommissars sieht laut “FTD” vor, dass bei neuen Pkw spätestens vier Jahre nach der Erstzulassung eine Hauptuntersuchung durchgeführt werden muss. Danach soll es die nächste Prüfung nach spätestens zwei Jahren geben, anschließend soll sie jährlich Pflicht sein. Zur Begründung heißt es laut “FTD”, dass ältere Autos häufiger technische Mängel aufweisen. Für Fahrzeuge, die bei der ersten Prüfung 160.000 Kilometer oder mehr auf dem Tacho haben, soll die jährliche Pflicht gleich greifen.

Österreich: Jährlicher TÜV für Motorräder bereits Pflicht

Bisher schrieben die EU-Vorgaben nach der ersten Prüfung nach vier Jahren nur alle zwei Jahre eine Hauptuntersuchung vor. Die Vorgaben sollen für alle Fahrzeuge bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen gültig sein. Kallas’ Entwurf sieht dem Bericht zufolge vor, dass die jährliche TÜV-Pflicht künftig auch für ältere Motorräder gilt. In Österreich ist für Zweiräder bereits eine jährliche Überprüfung verpflichtend.

(APA)



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