12. März 2010 13:21; Akt.: 12.03.2010 13:21

Fall Krems: Acht Monate bedingt für Polizisten

Acht Monate bedingte Haft für den Polizisten. Acht Monate bedingte Haft für den Polizisten. - © APA
Der Polizist, der in der Nacht auf den 5. August 2009 in einem Kremser Supermarkt einen 14-jährigen Einbrecher erschossen hat, ist am Freitagnachmittag im Landesgericht Korneuburg wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen schuldig erkannt worden.

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Richter Manfred Hohenecker verhängte dafür acht Monate Haft, die dem Beamten zur Gänze bedingt nachgesehen wurden.

Eva Platz: “Er war im Jagdfieber”

Während Staatsanwältin Magdalena Eichinger in ihrem Schlussplädoyer dem angeklagten Polizisten “einen Fehler” vorwarf, “den ich als grob fahrlässig qualifiziere”, stellte Opferanwältin Eva Plaz – sie vertritt die Eltern und die Brüder des erschossenen Florian P. (14) – fest: “Er (der Beamte, Anm.) war im Jagdfieber. Er hat Florian nachgeschossen. Es gab nackte Angst. Aber nicht beim Angeklagten.”

Die Anklägerin führte aus, “im Zweifel” wäre davon auszugehen, dass dem 43-jährigen Beamten “kein vorsätzliches Handeln” angekreidet werden könne. Dieser habe sich bei der Konfrontation mit den jugendlichen Einbrechern “angegriffen geglaubt”. Es sei “nachvollziehbar, dass der Polizist das Verhalten der beiden als Angriff empfunden und sich so massiv bedroht gefühlt hat, dass er zur Waffe gegriffen hat”. Der Polizist sei Florian P. in den Verkaufsraum gefolgt, um sich “der Gefahr, der Bedrohung zu stellen. Er ist in den Fight übergegangen”.

Die Staatsanwältin bezeichnete es als “nicht nachvollziehbar, dass er in einer Art Blutrausch dem Florian hinterher ist”. Vielmehr habe sich der Uniformierte “erneut angegriffen gefühlt” und den 14-Jährigen “in den Rücken geschossen. Möglicherweise hat er dabei nicht so genau gezielt, wie er es uns zu vermitteln versucht hat”. Der Angeklagte sei “im Sinn der Anklage schuldig zu erkennen, zu nicht mehr und zu nicht mehr weniger”, meinte Eichinger abschließend.

“Wer aus zwei Meter Entfernung in den Rücken trifft, wollte nicht in die Beine schießen”, hielt dem Opferanwältin Plaz entgegen. Der Angeklagte habe “teilweise unerträgliche und dreiste Lügen erzählt”. Sein spätes Geständnis hinterlasse “ein bitteres und schales Gefühl”.

Florian P. sei “eine kleine Krätze” gewesen, “aber er wird auch als liebenswert beschrieben. Und er war 14. Er war kein aggressiver Typ. Schulraufereien, mehr nicht”, hielt Plaz fest.

Für die Anwältin stand fest, dass Florian P. “panische Angst” hatte, als er – nachdem der Polizist und seine Kollegin im dunklen Verbindungsgang zwei Schüsse abgegeben hatten – in den Verkaufsraum lief, wo ihn der Uniformierte hinter einer Palette mit Getränken entdeckte. Unter Verweis auf den Gerichtsmediziner, der dargelegt hatte, der 14-Jährige wäre unmittelbar vor dem für ihn tödlichen Schuss “umgedreht” gewesen, hielt Plaz fest: “Dem Angeklagten muss klar gewesen sein, dass Florian von ihm wegwollte. Und er hat ihm nachgeschossen.” Es könne “keine Rede davon sein, dass der Beamte von einem Angriff überrascht wurde”.

Plaz machte klar, dass in ihren Augen dem Angeklagten ein Vorsatzdelikt angelastet hätte werden müssen. Doch die Staatsanwaltschaft habe “die Nebelgranaten angeworfen, die Weichzeichner ausgepackt”. Ihr Fazit: “Es gibt einfach auch Polizisten, die Schaden anrichten. Wie in jeder anderen Berufsgruppe auch. Wenn die Staatsanwaltschaft damals und seither professionell gehandelt hätte, hätten wir über eine andere Anklage verhandelt.”

Verteidiger Rainer Rienmüller mahnte in seinem Schlusswort den Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten ein”: “Ein Einbrecher, der den Polizisten zuvor schon bedroht hat, springt draußen vor ihm auf. Er reagiert mit dem Einsatz der Schusswaffe. Er hat darauf prinzipiell richtig reagiert”. Sein Mandant habe allenfalls “an der unteren Grenze der Fahrlässigkeit gehandelt”.

Die “böse Tat” sei im gegenständlichen Fall nicht der inkriminierte Schuss, sondern “der schwere Einbruch, dessen Ziel es war, einen Tresor im Supermarkt zu knacken”. Florian P. und Roland T. hätten – eingebunden in eine Bande – als “Berufskriminelle” gehandelt.

Für den Fall einer Verurteilung im Sinn der Anklage trat Rienmüller für eine bedingte Freiheitsstrafe “deutlich unter zwölf Monaten” ein.

Mit dem Urteil war um spätestens 14.30 Uhr zu rechnen.


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