11. März 2010 16:18; Akt.: 11.03.2010 16:18

Fall Krems: Tagelang gab es keinen zuständigen Staatsanwalt

Ermittler seien bei der Untersuchung des Falles behindert worden. Ermittler seien bei der Untersuchung des Falles behindert worden. - © APA
Die Ermittler der Sonderkommission (SoKo), die die Vorgänge bei der tödlichen Schießerei in dem Kremser Supermarkt in der Nacht auf den 5. August 2009 aufzuklären hatten, sind bei ihren Untersuchungen behindert worden.

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Das brachte am Donnerstag im Landesgericht Korneuburg der zweite Verhandlungstag gegen den 43-jährigen Polizisten zutage, der den tödlichen Schuss auf den 14-jährigen Florian P. abgegeben hatte. Heinz Patzelt, Österreich-Generalsekretär von amnesty international (ai), zeigte sich “fassungslos und entsetzt über das völlige und strukturelle Versagen der Staatsanwaltschaft”.

Wie aus einem Aktenvermerk des SoKo-Leiters Oberst Wolfgang Palmetshofer hervorgeht, gab es bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg , die den Fall am 6. August übernommen hatte, tagelang keinen zuständigen Sachbearbeiter, mit dem sich die Kriminalisten absprechen hätten können. Dabei wollte die SoKo die vom Anwalt des 43-Jährigen behauptete Vernehmungsunfähigkeit des Beamten überprüfen lassen, dessen Befragung der Rechtsvertreter abblockte. Demgegenüber war der zum Tatzeitpunkt 16 Jahre alte Komplize des umgekommenen Einbrechers, der ebenfalls angeschossen worden war, bereits sechs Stunden danach am Spitalsbett befragt worden.

Den Kriminalisten schwebte die Beiziehung eines psychiatrischen Sachverständigen vor, um den Zustand des Schützen überprüfen zu lassen. Den Gutachter hätte allerdings die Staatsanwaltschaft Korneuburg beantragen müssen. Die Ermittler überlegten sogar, ob für den unter Tatverdacht stehenden Polizisten nicht die U-Haft angebracht wäre, konnten das aber ebenfalls mit keinem Staatsanwalt besprechen. Erst am 10. August um 9.24 Uhr stand endlich fest, wer bei der Anklagebehörde für den brisanten, in der Öffentlichkeit breit diskutierten Fall zuständig war.

Richter Manfred Hohenecker bezeichnete den Inhalt des Aktenvermerks als “ziemlich grobe Kritik”. Oberst Palmetshofer rückte im Zeugenstand keinen Zentimeter davon ab: “Das ist eine Fakteneinschätzung.” Immerhin hätte er die im Raum stehende U-Haft “über wen auch immer durchsetzen müssen”. Er habe versucht, über die Oberstaatsanwaltschaft Wien einen Ausweg aus der unbefriedigenden Situation zu finden, “weil etwas passieren muss”. Vom Portier habe er eine Handynummer eines Journalrichters bekommen: “Ich wurde nie zurückgerufen.”

ai-Generalsektretär Patzelt, der den Prozess von Beginn an als Zuhörer verfolgt, bezeichnete das als “menschenrechtspolitischen Skandal”. Er übte darüber hinaus scharfe Kritik an der konkreten Anklagevertreterin, Staatsanwältin Magdalena Eichinger: “Ich sehe nicht, wie die Staatsanwältin versucht, in ernsthafter Weise ihre Anklage durchzubringen. Die Staatsanwältin stellt in diesem Verfahren in diese Richtung überhaupt keine aktiv kritischen Fragen.” Das sei “unerträglich”, zumal die auf fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen lautende Anklage “am untersten Minimum der Tatereignisse” angesiedelt sei.

Dass die Beamtin, die den 17-jährigen Begleiter des ums Leben gebrachten Burschen angeschossen hatte, überhaupt nicht belangt wurde – ihr Verfahren wurde eingestellt, weil ihr die Anklagebehörde Notwehr zubilligte -, ist für Patzelt nicht nachvollziehbar: “Das bisherige Verfahren hat keinen Hinweis erbracht, dass sich die Beamtin bei ihrer Schussabgabe in einer Notwehrsituation befunden hat.”

Der Psychologe Roland Bugram hatte zuvor in einem ausführlichen Gutachten dem angeklagten Polizisten “volle Aussagetüchtigkeit” bescheinigt. Dem Beamten habe eine “leicht-bis mittelgradige akute Belastungsreaktion” zu schaffen gemacht, doch habe sich diese auf maximal 72 Stunden nach der tödlichen Schussabgabe beschränkt. “Mit Sicherheit reicht das nicht aus, um die Wahrnehmungsfähigkeit und Aussagetüchtigkeit beeinflussen zu können”, sagte Bugram.

Der Sachverständige war beigezogen worden, um die unterschiedlichen Angaben zu beleuchten, die der 43-jährige Beamte im Lauf des gegen ihn gerichteten Strafverfahrens geliefert hatte. Das Gericht wollte abklären, ob beim Angeklagten sogenannte Post-Shooting-Symptome vorliegen könnten.

Der Prozess wird am Freitagnachmittag abgeschlossen. Im Fall eines Schuldspruchs drohen dem Polizisten bis zu drei Jahre Haft.


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