6. Oktober 2008 16:40; Akt.: 6.10.2008 16:40

Fall Peter Heidegger: Vier Ermittlern droht Strafverfahren

Fall Peter Heidegger: Vier Ermittlern droht Strafverfahren © S24
Salzburg-Stadt – Im Fall Peter Heidegger, der als vermeintlicher Mörder der Taxilenkerin Claudia Deubler acht Jahre unschuldig in Haft saß, könnte es 15 Jahre nach der Bluttat einen Strafprozess gegen vier Ermittler geben.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Linz, Rainer Schopper, bestätigte, dass gegen das Quartett ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Beweisaussage läuft, berichteten die “Salzburger Nachrichten” (“SN”) in ihrer Dienstag-Ausgabe. Die Strafdrohung beträgt bis zu drei Jahre Haft.



Weil quasi gegen “ihre eigenen Polizisten” ermittelt wird, hat die Staatsanwaltschaft Salzburg die Causa nach Linz abgetreten, wo ein Ankläger für die Bearbeitung extra freigestellt wurde, so die “SN”. Im Verfahren geht es um mutmaßliche Falschaussagen, die die teils noch aktiven Polizisten im Wiederaufnahmeprozess gegen Heidegger (2003) und im Prozess gegen Tomi Schöndorfer (2007) tätigten. Schöndorfer wurde Ende 2007 als wahrer Mörder Deublers zu zwölf Jahren Haft verurteilt.



Die Vorsitzende Richterin Bettina Maxones und die Anklägerin Herta Stix hatten im letzten Prozess die Ermittlungsarbeit der Beamten wie auch deren Aussagen im Verfahren kritisiert. Laut Schopper bezieht sich einer der Falschaussage-Vorwürfe auf den Fundort der Papiere vom Opfer Claudia Deubler: Dieser sei von Ermittlern 200 Meter woanders “hinverlegt” worden, damit es mit den Angaben zweier ebenfalls von der Justiz verfolgter Belastungszeugen Heideggers übereinstimme, so die “SN”.



Ein Amtsmissbrauchsverfahren gegen die Beamten wurde übrigens 2004 eingestellt – ihre Ermittlungsarbeit im Jahr der Tat ist verjährt. Auf Zivilrechtsebene wurden die Polizisten bis vor kurzem wegen Amtshaftung geklagt. Sie sollten dem Staat, der Heidegger 950.000 Euro Haftentschädigung zahlte, ursprünglich 100.000 Euro zurückzahlen. In der Zwischenzeit gab es einen Vergleich.


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