Fischen wird bei den Jugendlichen immer beliebter. - © Privat/Facebook
“Und auch der Anteil der Frauen wächst von Jahr zu Jahr. Galt die Fischerei bis vor ein paar Jahren als reine Männerdomäne, so liegt der Anteil der fischenden Frauen in Salzburg immerhin schon bei vier Prozent.” Der Fischereiverband Salzburg zählt bereits mehr als 9.200 Mitglieder in Salzburg. Die Fischerprüfung kann ab dem elften Lebensjahr abgelegt werden. Mit positiv bestandener Prüfung oder einem Nachweis über eine fischereifachliche Eignung (“Angel-Fischerprüfung” nach einer Verordnung der Salzburger Landesregierung) ist man dazu berechtigt, um eine Salzburger Jahresfischerkarte anzusuchen. Um in Salzburgs Gewässern zu fischen, ist weiters eine Lizenz des Eigentümers des Gewässers, in dem man fischen möchte, nötig. Diese Lizenz gibt auch Auskunft über die Zeiten, in denen gefischt werden darf. Die Schonzeiten der in Salzburg vorkommenden Fischarten sind in der Salzburger Fischereiverordnung verankert.
Die Abteilung Gewässerschutz des Landes untersucht seit Jahrzehnten Salzburgs Bäche und Flüsse auf Abwasser- und Nährstoffbelastungen und auf ihren ökologischen Zustand. Dabei sind Insekten des Gewässerbodens nicht nur wichtige Anzeiger für den Gewässerzustand, sie sind Filtrierer, Zerkleinerer und Räuber, in jahrtausendelanger Anpassung sortiert nach Wassertemperatur, Strömung und Substrat. Und sie sind nicht zuletzt wesentlichster Teil der Fischnahrung. Als einzigartiges Nebenprodukt der Gewässeraufsichtsarbeit in Salzburg wurden nun die über 25 Jahre gesammelten Daten über Makrozoobenthos (am Gewässerboden lebende tierische Organismen, die mit dem Auge noch zu erkennen sind) von Salzburgs Fließgewässern nach einer intensiven Bearbeitung für das Sondermessprogramm Restwasser und Schwall 2010 auch nach den Kriterien des Fliegenfischens ausgewertet.
Der “Salzburger Fliegenatlas”, erstellt vom Referat Gewässerschutz des Landes, leistet für Fischer eine wichtige Information und erleichtert den Fliegenfischern am Wasser die Entscheidung nach der richtigen Fliege. Der Atlas steht im Webshop des Landes zum Download bereit oder kann dort auch als Druckversion zu einem Druckkostenbeitrag in der Höhe von 15 Euro bestellt werden.
Die Fischerei ist Landessache und daher im Salzburger Fischereigesetz 2002 und der dazugehörigen Verordnungen geregelt. Es gibt in jedem Bundesland eigene gesetzliche Bestimmungen. Sowohl von den Angelfischern, wie auch von den Fischereiberechtigten, Pächtern und Bewirtschaftern sind diese gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.
So ist es beispielsweise in Salzburg verboten mit Sprengstoff, Schusswaffen, Harpunen, Betäubungsmittel, Giften, Fischstechern und Schlingen zu fischen. Das Fischen mittels elektrischem Strom darf nur nach Bewilligung durch den Landesfischereiverband durchgeführt werden. Infos auf der Landeswebsite und der Website des Landesfischereiverbandes.