30. Januar 2012 12:54; Akt.: 30.01.2012 14:20

Bursch schießt auf A1 mit Gaspistole in ein Auto: Haft

Der 20-jährige Schütze stand am Montag vor Gericht. Der 20-jährige Schütze stand am Montag vor Gericht. - © SALZBURG24
Jener 19-Jährige der im August mit einer Gaspistole aus einem fahrenden Auto, auf der A1 auf einen anderen Pkw schoss, wurde am Montag zu einer fünf-monatigen Haftstrafe verurteilt
SALZBURG24.at

Verletzt wurde bei dem Duell am 12. August 2011 zum Glück zwar niemand, der Bursche musste sich aber wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung verantworten.

Streit, dann Schuss mit Gaspistole

Dem Schuss vorausgegangen war ein verbales Gefecht der beiden Autofahrer durch die geöffneten Fensterscheiben bei einer Fahrgeschwindigkeit von rund 120 km/h. Das Projektil im Kaliber 4,5 Millimeter der Druckluftwaffe zischte nur knapp am Kopf der Beifahrerin des Kontrahenten vorbei, prallte an einem rückwärtigen Fenster ab und landete hinter dem Beifahrersitz. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn das Projektil ein Auge getroffen hätte, “das hätte zu einer Massenkarambolage führen können”, hielt Jugendrichterin Bettina Maxones-Kurkowski dem Sportschützen vor. “Er hat uns auch zu einem Lkw hingedrängt. Ich wollte niemanden verletzen, ich wollte nur, dass sich der Lenker von meinem Fahrzeug entfernt”, sagte der Beschuldigte.

20-Jährige wegen weiterer Delikte vor Gericht

Der derzeit arbeitslose Jugendliche aus dem Flachgau, gegen den mittlerweile ein Waffenverbot verhängt wurde, stand auch noch wegen anderer Delikte vor Gericht. Er soll im Juni 2011 auf der Dult in Salzburg einen Raub vorgetäuscht haben und drei befreundete Jugendliche zu einer falschen Beweisaussage angestiftet haben.

Trio zeigt sich geständig

Das Trio bestehend aus zwei Mädchen und einem Burschen saß am Montag ebenfalls vor der Richterin und zeigte sich ebenfalls geständig. Er habe auf der Dult seine Geldtasche mit 600 bis 700 Euro Inhalt verloren, schilderte der Hauptangeklagte. “Ich wollte mir am nächsten Tag ein Auto kaufen.” Durch die falschen Angaben vor der Polizei habe er die Hoffnung gehegt, dass das Geld wieder auftaucht. “Die drei haben die Aussage ja nur meinetwegen gemacht.” Die Drohung gegenüber einer Freundin, es werde etwas passieren, wenn sie nicht in seinem Sinne aussage, habe er nicht böse gemeint, meinte der Angeklagte.

Haft- und Geldstrafe

Der Hauptangeklagte hat eine bedingte Freiheitsstrafe von fünf Monaten und eine Geldstrafe von 480 Euro kassiert. Das bereits rechtskräftige Urteil lautete auf zweimalige versuchte Körperverletzung und Nötigung gegenüber den beiden Insassen des anderen Wagens. Der Flachgauer wurde zudem wegen falscher Beweisaussage und Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung schuldig gesprochen.

Die drei Mitangeklagten sind wegen falscher Beweisaussage unter Vorbehalt einer Strafe verurteilt worden. Auch diese Schuldsprüche sind bereits rechtskräftig.

 

(APA)


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