5. Juni 2012 17:48; Akt.: 5.06.2012 18:00

Die Euro 2012: Was ist am Arbeitsplatz erlaubt?

Die Arena in Lwiw (auch Lviv, deutsch: Lemberg) in der Ukraine. In diesem Stadion werden einige der Spiele der Euro 2012 ausgetragen. Die Arena in Lwiw (auch Lviv, deutsch: Lemberg) in der Ukraine. In diesem Stadion werden einige der Spiele der Euro 2012 ausgetragen. - © Efrem Lukatsky/AP/dapd
Am 8. Juni um 18 Uhr wird die Euro 2012 angepfiffen. Für alle Fußballbegeisterten haben wir wertvolle Tipps, wie das runde Leder und der Job unter einen Hut zu bekommen ist. Wer sich also während der Euro kein berufliches Eigentor schießen will, sollte die gesetzlichen Grundlagen kennen.
alt Korrekturen melden
SALZBURG24.at

Die Fußball-Fanherzen schlage höher, denn am 8. Juni wird in Polen und der Ukraine die Fußball-Europameisterschaft (Euro) 2012 eröffnet. Für Beschäftigte, die spätnachmittags oder abends arbeiten, stellt sich natürlich die Frage, inwieweit Fußballgenuss via Medien und Arbeitszeit denn zusammenpassen. Deshalb hat die AK einige Tipps dazu parat – damit gelbe und rote Karten im Büro ausbleiben.

„Grundsätzlich ist TV-Konsum am Arbeitsplatz nicht Bestandteil des Dienstvertrags  und somit auch nicht erlaubt“, erklärt Peter Eckel, AK-Experte für Arbeitsrecht. Deshalb ist es sinnvoll, dafür die Erlaubnis vom Arbeitgeber einzuholen. Ist Fernsehen während der Arbeitszeit hingegen generell gestattet oder unausweichlich, wie etwa in Lokalen und Wettbüros, muss keine außertourliche Zustimmung eingeholt werden. Probleme entstehen hier nur dann, wenn die geforderte Arbeitsleistung nicht erbracht wird.

Euro via Radio oder Internet?

Gestattet der Arbeitgeber den Radiokonsum während der Dienstzeit, dürfen Dienstnehmer natürlich auch während der EM die Spiele via Rundfunk mitverfolgen – wiederum mit der Einschränkung: Sofern die Arbeitsleistung erbracht wird und andere Mitarbeiter oder Kunden nicht gestört werden. Ist die Privatnutzung des Internets erlaubt, so dürfen Dienstnehmer die Spielergebnisse kurzfristig auch online abrufen. Das Verfolgen eines gesamten Spiels im Livestream wird auch ohne Regelung, beziehungsweise bei ausdrücklicher Erlaubnis der privaten Internutzung problematischer sein – da bei einer Match-Mindestdauer von 90 Minuten die Arbeitsleistung kaum in vollem Umfang erbracht werden kann.

Darf ich für die Euro Urlaub nehmen?

Möchte sich ein Arbeitnehmer für die Fußball-Europameisterschaft Urlaub nehmen, muss dies mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Dabei sind – wie bei jedem anderen Urlaubsansuchen -  die Erholungsmöglichkeiten der Dienstnehmer und die Erfordernisse des Betriebes miteinander in Einklang zu bringen. Es ist nicht möglich, dass Arbeitgeber dem Arbeitnehmer den Urlaubstermin einseitig aufzwingen. Umgekehrt dürfen Beschäftigte den Urlaub nicht einseitig antreten oder willkürlich verlängern.

Was passiert, wenn ich unerlaubt fernbleibe?

„Hat sich ein hartnäckiger Fußballfan dennoch für ein Heimspiel – also ohne Zustimmung des Arbeitgebers der Arbeit unerlaubt fernzubleiben – entschieden, so läuft er Gefahr, sich ein Eigentor zu schießen – im Sinne einer fristlosen Entlassung“, warnt Eckel.

Darf mann/frau sich am Arbeitsplatz zur Euro ein Bier aufmachen?

Für die EM gibt es betreffend Alkoholkonsum keine Ausnahmen gegenüber generell geltenden Vereinbarungen. Entweder ist der Umgang mit Alkohol im Betrieb in einer Betriebsvereinbarung geregelt, oder der Arbeitgeber untersagt durch eine einseitige Weisung den Konsum von Alkohol während der Dienstzeit. Das Konsumverbot kann sich auf den gesamten Arbeitstag – Arbeitszeit und Pausen – beziehen. Nicht wirksam ist das Verbot außerhalb der Dienstzeit oder des Betriebsgeländes.

Ein Verstoß gegen ein betriebsinternes Alkoholverbot kann mit Disziplinarmaßnahmen oder sogar mit der Auflösung des Dienstverhältnisses geahndet werden.

Arbeiten im Fan-Dress?

Ob der Arbeitsplatz mit Flaggen geschmückt oder die Arbeit im Fußballdress angetreten werden darf, wird wesentlich davon abhängig sein, um welchen Arbeitsplatz es sich handelt. Bei Arbeitsplätzen mit Kundenverkehr könnte dies zu Problemen führen. Geht es nämlich in punkto Berufsbild um ein seriöses und vertrauenswürdiges Erscheinungsbild oder gebührliches Benehmen (wie etwa in Banken oder Anwaltskanzleien), steht es dem Dienstgeber frei, Fan-Dressen oder ähnliche Utensilien zu verbieten. Am Vernünftigsten auch in dieser Frage: Immer entsprechende Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, beziehungsweise mit den Arbeitskollegen treffen.



Kommentare 0

Neuen Kommentar schreiben

 
 
1000
/1000 Zeichen übrig

Flachgau.
salzburg24.at

Livebilder
Di 21Prognose, Dienstag, 21. Mai 2013: : 18°C18°C Mi 22Prognose, Mittwoch, 22. Mai 2013: : 16°C16°C Do 23Prognose, Donnerstag, 23. Mai 2013: : 14°C14°C


Aktuelle Verkehrsmeldung
TrafficSignA10 Tauern Autobahn
21.5.2013 10:39 Uhr
bis 21.5.2013 14:39 Uhr
mehr

Suche in Flachgau

Suche filtern


  • Geburten
  • Hochzeiten
  • Taufen
  • Vereinsnachricht
  • Schulnachricht

  • Zeitspanne

Kalender

Heute, 21. Mai 2013
QiGong-Übungsabend
Die Teilnahme setzt Grundkenntnisse im QiGong voraus! Der Ã...
Dienstag, 28. Mai 2013
Markus Hirtler als Ermi-Oma
Kabarett von Markus Hirtleralias Ermi-OmaMarkus Hirtler arbe...
Mittwoch, 29. Mai 2013
11 years of ELECTRONIC MOTION@ Kavalierhaus Salzbu
Eristoff Tracks & Heineken proudly recommend ▇▇▇▇â...
Freitag, 31. Mai 2013
Die VAMUMMTN – “WAST WOS I MAN?!“ –  & MAINFRAME Afterparty
Über ein Jahr ist es nun her, dass DIE VAMUMMTN mit ihrem e...
» Alle Veranstaltungen aus Flachgau
Newsletter in Ihrem Postfach
Alle Neuigkeiten,
Ereignisse und Fotos - einmal pro Woche!
Anmelden

Anmelden

Facebook-Benutzer?

Sie können Ihren Facebook-Account zum Anmelden verwenden:

Mit Facebook verbinden



Passwort vergessen?
Neu registrieren

Anmelden oder Registrieren
um Profile zu verknüpfen

{username} registrieren Sie sich jetzt neu auf VOL, um Ihr Facebook-Profil mit einem neuen Benutzer zu verknüpfen ODER klicken Sie auf Anmelden wenn Sie bereits einen VOL-Benutzer haben.


muss eine gültige E-Mail-Adresse sein


Bitte max. 32 Zeichen verwenden


Mindestens 6 Zeichen





Sie haben bereits einen VOL-Benutzer? Anmelden

Bestehendes VOL-Profil verknüpfen

melden Sie sich mit Ihrem VOL-Benutzer an ODER klicken Sie auf Neu Registrieren .


Passwort vergessen

Sie haben noch keinen VOL-Benutzer? Neuen Benutzer registrieren