5. Juni 2012 16:32; Akt.: 5.06.2012 16:40

Prozess gegen Land Salzburg wegen Verstoßes gegen EU-Recht vertagt

Der Prozess am Arbeitsgericht wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Der Prozess am Arbeitsgericht wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. - © Bilderbox
Der Prozess gegen Land Salzburg wegen Verstoßes gegen das EU-Recht, der am Dienstag am Arbeits- und Sozialgericht gestartet war, wurde bereits nach 15 Minuten auf unbestimmte Zeit vertagt.
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SALZBURG24.at

Der Zentralbetriebsrat der Salzburger Landeskliniken (SALK) fordert in seiner Klage gegen das Land Salzburg eine 100-prozentige Anrechnung aller Vordienstzeiten für SALK-Bedienstete aus EU-Ländern und dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Weil deren Vordienstzeiten nur zu 60 Prozent berücksichtigt werden, ortet der Zentralbetriebsrat einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot für EU-Bürger und gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Der Prozess startete am Dienstag am Arbeits- und Sozialgericht, die Verhandlung wurde bereits nach 15 Minuten auf unbestimmte Zeit vertagt.

Prozess wegen Zustellungsproblemen vertagt

Wegen eines von der Justiz neu eingeführten Zustellungsprozederes habe es Zustellungsprobleme gegeben, deshalb sei der Prozesstermin schließlich per Fax am Ende der Vorwoche an das Land ergangen, erläuterte Zivilrichter Herbert Moritz. Für eine Gegenäußerung des Landes war die Zeit zu kurz. Die Vertreterin des Landes, Rechtsanwältin Iris Harrer-Hörzinger, wird sich nun innerhalb von sechs Wochen mit dem Inhalt der Klage auseinandersetzen und dann eine Stellungnahme an den Rechtsvertreter des Zentralbetriebsrates, Christian Mahringer, übermitteln. Ende August, Anfang September werde dann die “prozessuale Aufarbeitung” stattfinden, möglicherweise komme es am Jahresende zu einer Vorabentscheidung, skizzierte Hofrat Moritz den Prozessfahrplan.

Einige 100 Mitarbeiter der SALK

Betroffen von der Diskriminierung sind laut Betriebsrat-Chefin Christine Vierhauser und Rechtsanwalt Mahringer einige 100 Mitarbeiter der Landeskliniken, “vom Abwäscher bis zum Arzt”. Diese hätten zuvor bei einem anderen Dienstgeber gearbeitet, viele kämen aus Deutschland, qualifiziertes Personal sei von dort auch abgeworben worden. Dass diese Personen ihre Karriere zuvor in einem anderen EU-Land begonnen haben, die bisher geleisteten Dienstzeiten aber bei ihrem Arbeitseintritt in die SALK nicht voll angerechnet werden, “ist mit dem EU-Recht nicht im Einklang”, betonte Mahringer. “Sie dürfen bei der Gehaltszahlung nicht diskriminiert werden.”

Im Vergleich zu Bediensteten, die in den SALK mit ihrer beruflichen Karriere begonnen haben, bestehe eine Gehaltsdifferenz von 5.000 bis 6.000 Euro brutto jährlich, heißt es in der Klage, die inhaltlich von der Ärztekammer unterstützt wird. Bei mehr als 50 Fachärzten, die aus dem EU-Raum kommen, sei die berufliche Vorerfahrung aufgrund der landesgesetzlichen Vorschriften nur zu 60 Prozent angerechnet worden, sagte Kammeramtsdirektor-Stellvertreter Johannes Barth. Die SALK sind eine GmbH mit eigener Rechtspersönlichkeit, Eigentümer der Kliniken ist das Land Salzburg. (APA)



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