15. November 2011 13:02; Akt.: 15.11.2011 13:03

Freispruch für Knoblauch-Schmuggel

Vampire dürften jene Container, in denen der Knoblauch nach Österreich gekommen ist, nicht mehr als Schlafplatz benutzen. Vampire dürften jene Container, in denen der Knoblauch nach Österreich gekommen ist, nicht mehr als Schlafplatz benutzen. - © Bilderbox
Ein ungewöhnlicher Schmuggel-Prozess hat am Dienstag im Wiener Straflandesgericht stattgefunden. Vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Georg Olschak) hatte sich eine 43-jährige Frau zu verantworten, der nicht – wie im Grauen Haus üblich – vorgeworfen wurde, Drogen, Zigaretten oder Kriegsmaterial illegal ins Land geschafft zu haben.

Es ging vielmehr um insgesamt 500 Tonnen Knoblauch, den die gebürtige Chinesin zwischen 2007 und 2010 aus dem Fernen Osten nach Österreich importiert hatte. Sie wurde freigesprochen.Der Frau wurde vorgeworfen, die insgesamt 25 Container mit jeweils 20.000 Kilogramm fälschlicherweise als Ackerlauch (allium ampeloprasum) deklariert zu haben, obwohl es sich dabei um gemeinen Knoblauch (allium sativum) handelte. “Man könnte meinen, dass es sich dabei doch nur um Gemüse handelt und das keine große Rolle spielt”, sagte der Staatsanwalt.

Deutliche Zollersparnis durch illegalen Knoblauch

Ackerlauch unterlag im inkriminierten Zeitraum allerdings keinen Einfuhrbeschränkungen und war mit wesentlich geringeren Zöllen belegt, so dass sich die Unternehmerin immerhin 762.500 Euro “erspart” haben soll. Der Staatsanwalt kreidete ihr gewerbsmäßige Abgabenhinterziehung an.

Für die Geschäftsfrau war der Tatbestand “weder subjektiv noch objektiv erfüllt”, wie ihre Verteidigerin ausführte. Die Europäische Kommission habe erst im Juli 2010 klargestellt, dass für Ackerlauch – in der Branche auch als Elefantenknoblauch bekannt – zolltechnisch dieselben Bestimmungen gelten wie für den gemeinen Knoblauch. Bis dahin sei das zwar nicht in Österreich, aber in EU-Staaten wie Großbritannien, Italien und den Niederlanden der Fall gewesen.

“Überall in Europa wurde zu den niedrigeren Zöllen geliefert”, gab die Angeklagte zu Protokoll. Sie wurde schließlich freigesprochen: Das Gericht kam zum Schluss, dass ihr jedenfalls kein vorsätzlich strafbares Handeln nachzuweisen war. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig, der Staatsanwalt gab vorerst keine Erklärung zur Causa Knoblauch ab.


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