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12. Juli 2012 14:07; Akt.: 12.07.2012 14:07

Geretteter Hundewelpe muss zu Peiniger zurück

Der im letzten Moment gerettete Welpe musste laut Salzburger Ordnungsamt wieder seinem Peiniger zurückgegeben werden. Der im letzten Moment gerettete Welpe musste laut Salzburger Ordnungsamt wieder seinem Peiniger zurückgegeben werden. - © Österreichischer Tierschutzverein
Ein Hundehalter im Salzburger Stadtteil Lehen hatte seinen acht Wochen alten Hundewelpen in einem kleinen Verschlag unter miserablen Haltungsbedingungen eingesperrt. Der im letzten Moment gerettete Welpe musste jedoch wieder seinem Peiniger zurückgegeben werden.

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Eine aufmerksame Anrainerin fand das Hundebaby der Rasse „Manchester Terrier“ in kritischem Gesundheitszustand und völlig verwahrlost vor. Die Tierfreundin konnte dem Leiden des Tieres nicht länger zusehen und alarmierte den Österreichischen Tierschutzverein. „Der Welpe musste bereits längere Zeit ohne Wasser und Nahrung in seinem Verlies ausharren – er war krank, stark abgemagert, hochgradig verwurmt und verstört. Die tierfreundliche Nachbarin alarmierte unsere Tierrettung in letzter Sekunde und übergab den Welpen in unsere Obhut“, erläutert Susanne Hemetsberger, Geschäftsführerin des Österreichischen Tierschutzvereins diesen haarsträubenden Fall.

Hundehalter fuhr auf Urlaub – Welpe allein zurückgelassen

„Nach ersten Recherchen stellte sich heraus, dass der Hundehalter auf Urlaub fuhr und das Tier einfach sich selbst überließ. Der Welpe wurde nun acht Wochen auf einem unserer `Franz-von-Assisi-Höfe` wieder aufgepäppelt und tierärztlich versorgt – bis er gestern wieder an den Tierhalter herausgegeben werden musste.“

Welpe musste wieder an Besitzer zurückgegeben werden

Nach seiner Rückkehr sprach der verantwortungslose Hundebesitzer bei der Polizei vor und wollte die Nachbarin, die den Hund aus dem Verschlag befreite, wegen „Diebstahls“ anzeigen. Damit begann eine mehrwöchige Farce, in die das Ordnungsamt der Stadt Salzburg und der Tierhalter involviert waren. „Das Ordnungsamt hat sich stark gemacht – aber leider für den Falschen. Wir bekamen die Anweisung, den Hund an seinen Besitzer herauszugeben; und der verantwortungslose Hundebesitzer wurde von der Behörde ermutigt, sich `sein Eigentum` wieder zurückzuholen”, so Hemetsberger weiter. Gestern erfolgte die erzwungene Übergabe des Tieres an seinen Besitzer, der den Welpen nun an einen Züchter verkaufen will.

Ordnungsamt verweigerte seine Zuständigkeit

Eine besonders unrühmliche Rolle spielte im konkreten Fall das Ordnungsamt der Stadt Salzburg, so der Österreichische Tierschutzverein in einer Aussendung. „Die Rettung des Hundes durch die couragierte Anrainerin und seine Versorgung auf einem unserer `Assisi-Höfe` nahm das Amt zum Anlass, seine Zuständigkeit einfach zu verweigern. Der zuständige Mitarbeiter gab an, keine Haltungsmängel mehr feststellen zu können, weil wir uns an einem Wochenende – zu einem Zeitpunkt, an dem im Amt keiner erreichbar war – `angemaßt` haben, das Tier aus seiner lebensbedrohlichen Lage zu befreien“, empört sich Hemetsberger.

Tierschutzverein und Nachbarin zeigen Ordnungsamt an

Dem Ordnungsamt liegen mittlerweile Anzeigen vom Österreichischen Tierschutzverein und von der Anrainerin vor. Die bis dato untätige Behörde ist wiederholt und vehement aufgefordert worden, endlich seiner Pflicht, den offenkundigen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz von Amts wegen zu verfolgen und für eine Bestrafung des Tierhalters zu sorgen, nachzukommen. „Es kann nicht sein, dass den Verstößen gegen das Tierschutzgesetz Tür und Tor geöffnet wird, wenn wir der Behörde nicht auf die Finger schauen. Die Verweigerung der Zuständigkeit macht die Behörde im konkreten Fall doch zum Erfüllungsgehilfen des Täters, dem ein Tierleben wenig wert ist. Dabei zählt doch jedes Leben, auch das eines Hundewelpen“, gibt sich Susanne Hemetsberger kämpferisch.

Das zuständige Ordnungsamt war auf Anfrage von SALZBURG24 nicht erreichbar.



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