30. Januar 2012 14:43; Akt.: 30.01.2012 14:43

Google schätzt Alter und Geschlecht der User

Google: Daten aus Suchanfragen genügen meist zur Klassifizierung der Nutzer Google: Daten aus Suchanfragen genügen meist zur Klassifizierung der Nutzer - © AP
Internet-Surfer, die während ihren Netzkapaden bei einem Google-Dienst angemeldet sind, können bei den Google-Anzeigenvorgaben einen Einblick erhalten, welches Bild sich der Suchmaschinen-Konzern von ihnen macht.

Hier steht, welche Rückschlüsse Google vom Surfverhalten auf Interessen und demografische Daten zieht. “Was Google genau weiß, kann niemand sagen. Es reichen aber schon wenige Informationen, um Personen recht genau einordnen zu können. Google sammelt sehr detaillierte Daten, um verhaltensbezogene Werbung schalten zu können”, sagt Datenschutzexperte Rainer Knyrim gegenüber pressetext.

Nicht immer exakt

Google analysiert, wonach seine Kunden im Netz suchen. Von den auf diese Weise generierte Interessensgebieten wird auf die Zugehörigkeit zu einer demografischen Gruppe geschlossen. Die Suchmaschine versucht also, Alter und Geschlecht seiner Nutzer zu erraten. Laut Angaben von Google werden nur besuchte Seiten berücksichtigt, die Teil von Googles Werbenetzwerk sind. Normalerweise sind die Ergebnisse der Schätzung ziemlich gut, allerdings berichten bereits User von krassen Fehleinschätzungen. Es passiert anscheinend durchaus, dass 25-jährige Frauen für 45-jährige Männer gehalten werden und entsprechende Werbeeinblendungen erhalten.

“In einem Cookie speichert Google die Information auf den Festplatten seiner User. Ohne Zutun der Kunden bleibt dieser elektronische Keks dort liegen. Deshalb bekomme ich Werbung für Fischrestaurants, wenn ich einmal eine entsprechende Suche getätigt habe”, sagt Knyrim. User haben die Möglichkeit, sich von den Anzeigevorgaben abzumelden, die Seite ist für den Normalverbraucher allerdings schwierig zu erreichen. Datenschützer sehen im “Behavioral Advertising” ein Problem.

Verwässerte Verordnung

“Der erste Entwurf der neuen EU-Datenschutzrichtlinie hat ein Verbot von verhaltensbezogener Werbung beinhaltet. Durch die Intervention von Lobbyisten wurde die Vorlage aber verwässert”, kritisiert Knyrim, der der gesamten Richtlinie skeptisch gegenübersteht. “Das ist eine Sammlung von Schlagworten ohne konkrete Pläne. An 27 Stellen wird auf eine zukünftige Konkretisierung verwiesen”, so Knyrim. 

(pte Austria)


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