Bevor man sein Auto der Werkstatt überlässt, sollte man einige Tipps beachten. - © Bilderbox
Eine Stunde eines Mechanikers kostet zwischen 48 Euro und 166,50 Euro; für einen Spengler sowie für einen Lackierer zwischen 65 Euro und 174,60 Euro. „Diese große Preisspanne ergibt sich durch die relativ günstigen Preise von kleinen Betrieben, die Aufträge je nach technischer und fachlicher Möglichkeit annehmen“, erklärt Konsumentenberater Stefan Göweil. „Die Höchstpreise finden sich in der Regel in den Vertragswerkstätten hochpreisiger Automarken.“
Der Durchschnittspreis für die Stunde eines Mechanikers beträgt 91 Euro, eines Spenglers 112 Euro und eines Lackierers 115 Euro.
Die Preise für die § 57a-Überprüfung – das „Pickerl“ – liegen zwischen 32 Euro und 72 Euro; im Durchschnitt bei 45 Euro. Viele Werkstätten bieten die Überprüfung bei einem gleichzeitigen Service gratis oder vergünstigt an. „Hier lohnt es sich, nachzufragen“, rät Göweil.
Der Preis für einen Liter Motoröl (5W30 Vollsynthetisch) liegt zwischen 12 Euro und 35 Euro. „Ein echter Preisvergleich ist hier kaum möglich“, meint Göweil, „weil die Qualitätsmerkmale und die vom Hersteller angegebenen Eigenschaften sehr unterschiedlich sind.“
Was die Tester noch interessiert hat, ist die Möglichkeit, das eigene Motoröl mitzubringen. Das war nur in 16 der 123 Werkstätten nicht erwünscht.
Der Trend zum Kauf im Internet macht auch vor Motorölen nicht Halt. Dabei sollte man sich die Versandkosten genau anschauen, sonst machen diese – gerade bei kleineren Mengen – genauso viel aus wie das Produkt selber.
Die Entsorgungskosten werden sehr unterschiedlich gehandhabt: Von kostenloser Entsorgung, Pauschalbeträgen, verschiedene Prozentbeträge oder Verrechnung der Arbeitszeit reichten die Varianten. „Hier hilft nur Nachfragen, besonders, wenn man das eigene Öl mitbringt“, so Göweil.
Ein fast durchgängig positives Ergebnis brachte die Kontrolle der Preisauszeichnung. Ein Aushang war in fast allen Werkstätten vorhanden und meist für die Kunden gut ersichtlich. Viele Betriebe stellen ihre Leistungen auch im Internet vor. „Wenn eine Werkstatt einen eigenen Internetauftritt hat, sollte sie auch die Preise für bestimmte Leistungen anführen, um den Kunden einen Vergleich zu erleichtern“, sagt Göweil. „Das wäre ganz einfach im Preisauszeichnungsgesetz zu regeln.“ Anders gesagt: Was auf Papier in der Werkstatt aushängt, sollte – so vorhanden – auch auf der Webseite stehen.