3. September 2010 07:48; Akt.: 3.09.2010 07:48

Jährlich 300 verletzte Inlineskater in Salzburg

300 Inlineskater verletzten sich jährlich im Land Salzburg. 300 Inlineskater verletzten sich jährlich im Land Salzburg. - © Bilderbox
300 Inlineskater pro Jahr verletzen sich in Salzburg so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen.

Rund 5.000 Personen verletzen sich in Österreich jährlich beim Inlineskaten so schwer, dass sie im Krankenhaus behandelt werden müssen, 300 davon im Bundesland Salzburg. Vor allem Kinder und Jugendliche sind betroffen: Fast ein Drittel der Verletzten ist jünger als 15 Jahre. 77 Prozent aller Unfälle sind Stürze auf gleicher Ebene. „Viele versuchen einen Sturz mit Händen und Armen abzuwehren, weshalb es oft zu Verletzungen der Handgelenke und der Unterarme kommt“, sagt Rainer Kolator, Leiter des KfV in Salzburg. Neben der mangelnden Beherrschung der Skates sind auch eine schlechte Sturztechnik und Unkenntnis grundlegender Sicherheits- oder Verhaltensregeln Gründe für Stürze mit Verletzungen. Das Verletzungsrisiko lässt sich durch das Tragen von Schutzausrüstung (Handgelenk-, Ellbogen- und Knieschoner, Helm) deutlich verringern.

 

Vor allem die oberen Extremitäten sind betroffen

Bei 34 Prozent der Verletzten waren die Handgelenke, bei weiteren 12 Prozent die Unterarme betroffen. Rainer Kolator:„Skaten Sie mit kontrollierter Geschwindigkeit und denken Sie an den notwendigen Bremsweg.“ Die richtige Bremstechnik kann in eigenen Skater-Kursen gelernt werden. Üben sollte man dort, wo niemand gefährdet wird (z.B. Freizeitflächen für Skater, Skatehallen etc.).

 

Wo ist Skaten erlaubt?

Überall, wo auch Fußgänger gehen dürfen, ist Inlineskaten gesetzlich erlaubt. Skater-Zonen sind daher: Gehsteig, Gehweg, Fußgängerzonen, Wohn- und Spielstraßen. Außerdem dürfen Inlineskater auch auf Radfahranlagen wie Radwegen, gemeinsamen Geh- und Radwegen, Radfahrstreifen, Mehrzweckstreifen und Radfahrüberfahrten skaten. Außerhalb des Ortsgebietes dürfen Skater auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen, nicht aber auf markierten Radfahrstreifen unterwegs sein. Für Inline-Skater besteht keine Benützungspflicht von Radfahranlagen.

 

Auch Skater haben Pflichten

„Als oberstes Gebot für Skater gilt: Fußgänger dürfen nicht gefährdet oder behindert werden“, erinnert Kolator. In der Nähe von Fußgängern muss besonders langsam gefahren werden. Für Inline-Skater auf Radfahranlagen gelten dieselben Pflichten wie für Radfahrer: Einhaltung der vorgeschriebenen Fahrtrichtung, Rechtsfahrgebot, Vorrang­regeln und zehn km/h Höchstgeschwindigkeit auf Radfahrüberfahrten. Werden Fußgänger, Radfahrer oder andere Skater überholt, sollte das immer links erfolgen.

Altersgrenzen wie beim Radfahren

Ab zehn Jahren dürfen Kinder mit Radfahrausweis alleine mit Trendsportgeräten wie Skates unterwegs sein, sonst ab zwölf Jahren. Unter Zehnjährige müssen von einer mindestens 16-jährigen Aufsichtsperson begleitet werden. Nur in Wohnstraßen gibt es kein gesetzliches Mindestalter, weil dort das Spielen auf der Fahrbahn erlaubt ist.

Das Unfall- und Verletzungsrisiko kann durch richtige Ausrüstung und das adäquate Verhalten reduziert werden, so steht auch dem Spaß am Inline-Skaten nichts mehr im Wege.

Quelle: KfV



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