15. August 2012 10:28; Akt.: 15.08.2012 13:43

Krankenkassen erwarten Überschuss von 73 Mio. Euro

Die Krankenkassen erwarten nach dem positiven Ergebnis im Vorjahr auch für heuer einen Überschuss von rund 73 Millionen Euro. Grund dafür seien der im Jahr 2009 eingeschlagene Konsolidierungskurs und die aufgrund der guten Konjunktur erfreuliche Entwicklung der Beitragseinnahmen, teilte der Hauptverband der Sozialversicherungsträger am Mittwoch mit.

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Im vergangenen Jahr hatten erstmals alle Krankenversicherungsträger einen positiven Jahresabschluss erzielt. “Angesichts der von der Bundesregierung beschlossenen Maßnahmen zur Budgetkonsolidierung im Umfang von insgesamt rund 27 Milliarden Euro und des von der Krankenversicherung erwarteten Konsolidierungsbeitrags in Höhe von 1,372 Milliarden Euro (2012-2016) ist klar, dass der eingeleitete Konsolidierungskurs über das Jahr 2013 hinaus fortgesetzt werden muss”, sagte Hauptverbandchef Hans Jörg Schelling zu der vorliegenden Prognose für 2012.

Ergebnis deutlich verbessert

Das Ergebnis sei umso beachtlicher, als die vom Gesetzgeber beschlossenen Maßnahmen (Senkung des Dienstgeberbeitrages bei den öffentlich Bediensteten, Absenkung des Hebesatzes in der Krankenversicherung für Pensionisten bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und der Versicherungsanstalt für Eisenbahnen und Bergbau) heuer zu geringeren Einnahmen bei diesen Krankenversicherungsträgern führen. Dennoch wurde das Ergebnis insgesamt im Vergleich zum Mai 2012 deutlich verbessert. Im Mai wurde ein Jahresüberschuss von 24 Millionen Euro ausgewiesen.

Kostenanstieg für Arzneimittel macht Sorgen

Der für heuer zu erwartende Kostenanstieg bei den Ausgaben für Arzneimitteln in Höhe von 4,6 Prozent und damit deutlich über den zu erwartenden Anstieg der Beitragseinnahmen in Höhe von 3,2 Prozent bereitet den Finanzverantwortlichen der Krankenkassen Sorgen. Schelling: “Diese Entwicklung zeigt deutlich, wie wichtig in diesem Zusammenhang die Einführung der e-Medikation in ganz Österreich und der damit zu erwartende Effekt auf die Verschreibung von Doppelverordnungen wäre”.

(APA)



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