Es sei eine moralische Verpflichtung, das Bild zurückzugeben, so David Brenner (im Bild). - © Neumayr Dabei handelt es sich um das Gemälde “Jeanne Pontillon à la capeline” von Berthe Morisot. Es gehörte ursprünglich zur Sammlung der Familie David-Weill in Frankreich und wurde 1940 von den Nazis “beschlagnahmt”. 1977 wurde das Pastell für das Rupertinum ersteigert – zu einem Zeitpunkt, als in der Fachwelt bereits bekannt war, dass es sich hier um einen Fall von Raubkunst handelt. Derzeit wird das Gemälde im Depot des Museums der Moderne in Salzburg aufbewahrt.
Nun hat die Landesregierung über diesen Fall und die damit verbundene Restitutions-Frage beraten. Mag. Brenner: “Es freut mich, dass meine Meinung auch vom Koalitionspartner geteilt wird und die Landesregierung hier eine eindeutige Position hat: Das Bild muss zurückgegeben werden.” Auch wenn derzeit noch nicht ganz klar sei, ob die Rückgabe auch rechtlich verpflichtend sei, so gebe es jedenfalls eine “Verpflichtung im Sinne der historischen Gerechtigkeit”. Denn es bestehe kein Zweifel, “dass es sich hier um Raubkunst handelt; gekauft, als bereits klar war, welche Vorgeschichte dieses Bild hat”.
Die Finanzabteilung sei nun beauftragt worden zu klären, ob bei einer Rückgabe mögliche Forderungen Dritter gegenüber dem Land entstehen können (so könnte etwa ein theoretischer Vorbesitzer Ansprüche gegenüber dem Land erheben). Vor allem gelte es jetzt aber, die Erben ausfindig zu machen und zu informieren, sagte Landeshauptmann-Stellvertreter Brenner abschließend.