20. Januar 2012 14:05; Akt.: 20.01.2012 14:05

Salzburger Festspiele beharren auf Festspielfondsgesetz

Im Bild von links: LH-Stv. Wilfried Haslauer, Helga Rabl-Stadler und Heinz Schaden. Im Bild von links: LH-Stv. Wilfried Haslauer, Helga Rabl-Stadler und Heinz Schaden. - © Neumayr/MMV
Am Freitag haben sich die Festspiele bei einer Pressekonferenz erneut gegen die Kritik des Bundesrechnungshofes zur Wehr gesetzt. Dieser hatte den Festspielen am vergangenen Dienstag in einem Prüfbericht kaufmännische Mängel und veralterte Strukturen vorgeworfen.
SALZBURG24.at

Das 60 Jahre alte Festspielfondsgesetz, das die Abgangsdeckung durch die öffentliche Hand regelt, “wird nicht geändert”, sagte der Vorsitzende des Festspiel-Kuratoriums, LHStv. Wilfried Haslauer (V). “Das Gesetz ist ein Sicherheitsnetz, das uns von der Tagespolitik unabhängig macht”, betonte Festspielpräsidentin Helga Rabl-Stadler.

Salzburger Festspiele gefährdet?

Das Gesetz garantiert den Festspielen seit 1950 eine Abgangsabdeckung, 40 Prozent durch den Bund und jeweils 20 Prozent durch Stadt und Land Salzburg sowie den Tourismus-Förderungsfonds. “Ich habe den Eindruck, dass die öffentliche Diskussion um das Festspielfondsgesetz eine Existenzgefährdung für die Salzburger Festspiele erreicht hat”, warnte Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (S), der im Vorjahr Vorsitzender des Festspielkuratoriums war. Falls es keine gesetzmäßige Abdeckung mehr durch den Bund gebe, “dann sehe ich schwarz”. Die Festspiele seien die “Causa Prima Salzburgs”, machten die kleine Stadt und das kleine Land weit über die Grenzen der Republik hinaus bekannt und in der Spielzeit “zur kulturpolitischen Großmacht. Schützen wir dieses hohe Gut”, appellierte der Bürgermeister.

Gesetzt wird nicht geändert

Auch Kulturministerin Claudia Schmied (S) und Finanzministerin Maria Fekter (V) hätten zugesichert, dass es zu keiner Änderung des Gesetzes komme, sagte Haslauer, der die Salzburger Festspiele als “nationales kulturelles Flaggschiff” bezeichnete. Den Vergleich von Rechnungshofpräsident Josef Moser mit den Bregenzer Festspielen lassen die Salzburger Festspiele nicht gelten. Eine Drei-Jahres-Fördervereinbarung würde die Kernfinanzierung infrage stellen, meinte Schaden. Die Struktur in Bregenz, wo eine große Oper durchgespielt werde, sei eine völlig andere als in Salzburg, wo der neue Intendant Alexander Pereira jedes Jahr eine Uraufführung auf die Bühne bringen wolle. Bei kurzfristigen Verträgen könne man das Wagnis einer Uraufführung nicht angehen. “Das wäre auch ein Rückschritt für uns”, ergänzte die Festspielpräsidentin.

Einige weitere Empfehlungen des Rechnungshofes nehmen die Festspiele nicht auf: Die Regelungen des Corporate Governance ließen sich auf einen Kulturbetrieb nicht anwenden, die Salzburger Festspiele seien kein börsennotiertes Unternehmen, “wir haben keine Aktien und verkaufen keine Waren”, erläuterte Haslauer. Man werde aber über die Einführung eines Public Governance Kodex nachdenken, was eine Art “Wohlverhaltensregelbuch” sei.

“Bisherige Vorgangsweise hat sich bewährt”

Das Kuratorium wird auch in Zukunft nicht über einzelne Künstlergagen verhandeln. “Die bisherige Vorgangsweise hat sich bewährt, wir haben ein strenges Budget-Controlling”, betonte Haslauer. Es sei auch weltweit üblich, dass es bei Engagements von Künstlern immer wieder zu Barauszahlungen komme. Auch werde die Pernerinsel in Hallein weiterhin bespielt, und auch der Festspielhäuser-Nutzungsverein werde nicht mit dem Fonds zusammengelegt, sonst könnte die Vorsteuer aus getätigten Investitionen nicht mehr abgezogen werden. Die Kritik an einem nicht zeitgemäßen Rechnungswesen wies Haslauer ebenfalls zurück. Der Salzburger Festspielfonds sei laut Gesetz verpflichtet, im Jahresabschluss den Betriebsgang auf Basis einer Einnahmen-/Ausgabenrechnung festzustellen.

Salzburger Festspiele nehmen Empfehlungen ernst

Die Festspiele nehmen aber eine ganze Reihe der 99 Empfehlungen des Rechnungshofes sehr ernst, wurde allseits betont. So werde man die Bilanzierungsvorschriften des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) einführen und den Verein in eine KG umwandeln, so Haslauer. Um das Controlling bei den Festspielen zu optimieren, hat die Präsidentin nach Übernahme der kaufmännischen Agenden am 1. Jänner 2011 das Controlling als eigene Stabsstelle eingerichtet. Bis zur nächsten Kuratoriumssitzung soll zu jedem Punkt des Rechnungshof-Prüfberichtes eine Stellungnahme und ein Umsetzungskonzept erarbeitet werden. Die Festspiele seien aber in wirtschaftlicher und künstlerischer Hinsicht ein Vorzeigeunternehmen, betonte der Kuratoriumsvorsitzende.

Rechnungshof reagiert

Der Rechnungshof reagierte auf die jüngsten Aussagen der Festspiele bereits in einer Aussendung. Während darin die “existenzgefährdende Dimension” der Diskussion “entschieden zurückgewiesen” wird, hält der RH an seiner Kritik am Festspielgesetz fest: “Derzeit fehlen im Festspielfondsgesetz Regelungen zu den Sorgfaltspflichten, zur Haftung der Organe sowie eine Verpflichtung, ein dem Unternehmen entsprechendes Rechnungswesen und ein Internes Kontrollsystem einzurichten.” Dass sich der Bericht auch strukturellen Themen gewidmet habe, sei so gewünscht gewesen: “Im Übrigen war im Prüfersuchen des Salzburger Landtages ausdrücklich angeführt, dass vom Rechnungshof auch Vorschläge für organisatorische Neuerungen bzw. Verbesserungen erwartet werden.” (APA)


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