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15. Juli 2012 16:07; Akt.: 15.07.2012 16:07

Missbrauch in Kinderheimen: Erstmals Opferpension an Salzburgerin

Einer 68-jährigen gebürtigen Salzburgerin wird rückwirkend bis 1. Dezember 2011 eine "Ersatzleistung infolge Verdienstentganges" ausbezahlt. Einer 68-jährigen gebürtigen Salzburgerin wird rückwirkend bis 1. Dezember 2011 eine "Ersatzleistung infolge Verdienstentganges" ausbezahlt. - © Bilderbox
Rund um die Vorfälle von körperlichen, sexuellen und seelischen Missbrauchsübergriffen auf österreichische Heimkinder im Zeitraum zwischen den 1950er und 1980er Jahren hat nun das Bundessozialamt erstmals ein Verbrechensopfer anerkannt und entschädigt dieses.

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Einer 68-jährigen gebürtigen Salzburgerin wird damit rückwirkend bis 1. Dezember 2011 eine “Ersatzleistung infolge Verdienstentganges” ausbezahlt, berichtete der “Kurier” in seiner Sonntagsausgabe unter Berufung auf einen Artikel des Nachrichtenmagazins “Echo”.

Salzburgerin erhält monatlich Opferpension

Der inzwischen in Deutschland wohnhaften Frau wurde damit der Anspruch auf eine Pension nach dem Verbrechensopfergesetz zuerkannt. Die monatliche staatliche Rente entspricht “einem Vielfachen der bisher kärglichen Rente von nicht einmal 300 Euro”, hieß es in dem Zeitungsbericht. Erstritten habe dies der deutsche Anwalt Christian Sailer. Er habe für die 68-Jährige einen Antrag auf Entschädigung nach dem Verbrechensopfergesetz eingebracht. “Ich habe sehr viele ärztliche Atteste vorgelegt. Über mehrere Jahre hinweg”, sagt der Jurist gegenüber dem Blatt.

Frau durch schwere psychische Probleme berufsunfähig

Die Betroffene war damals als Zwölfjährige sexuell missbraucht worden und anschließend in das Kinderheim St. Martin in Schwaz gekommen. Laut “Kurier” standen dort Zwangsarbeit bis zur Erschöpfung und sexueller Missbrauch an der Tagesordnung. “Ich hatte zwei Selbstmordversuche”, schilderte die Frau. Ihr Leben sei zerstört worden. Rheuma, Bandscheibenvorfälle, schwere psychische Probleme und die Unfähigkeit, einen Beruf auszuüben seien die Folgen des Martyriums – und dies sei nun vom österreichischen Bundessozialamt anerkannt worden.

“Und der medizinische Dienst des Bundessozialamtes hat das auch geprüft”, fügte der Anwalt hinzu. Dieser sei zu dem Ergebnis gekommen, dass das, was die Antragstellerin vorgetragen habe, glaubwürdig sei, nämlich “dass die Schäden, die jetzt vorhanden sind, bedingt sind durch das, was ihr vor mehr als 50 Jahren angetan worden ist”, erläuterte Sailer. Schließlich sei seiner Mandantin am 23. Mai 2012 rückwirkend die Pension anerkannt worden.

Fall der Salzburgerin bleibt kein Einzelfall

Der Bescheid wurde nach Angaben der Tageszeitung auch vonseiten des Bundessozialamtes bestätigt. “Wir brauchen Gutachten. Sachverständige müssen bestätigen, dass Vorkommnisse vor 40, 50 Jahren den Verdienstentgang verursacht haben. Eine erhebliche Wahrscheinlichkeit muss bestehen”, erklärte ein Mitarbeiter. Sollten Verbrechensopfer aus Heimen beim Bundessozialamt wegen einer Pension vorstellig werden, müssten sie mit langwierigen Untersuchungen durch Ärzte und Gespräche mit Therapeuten und Sachverständigen rechnen. Für die bis dato bekannten Entschädigungen ehemaliger Heimkinder von Opferkommissionen waren keine detaillierten Prüfungen notwendig.

Der Fall seiner Mandantin werde kein Einzelfall bleiben und das könne für den Staat sehr teuer werden. Diesbezüglich bedauerte der deutsche Anwalt, dass “die wenigsten Opfer bis jetzt wissen, dass es diese Möglichkeit gibt.” “Der Staat ist aber auch verantwortlich für das Unrecht, das vielen jungen Menschen angetan wurde”, meinte er. In Deutschland schätze man die Zahl der betroffenen Heimkinder auf zwischen 600.000 bis 800.000. (APA)



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