© Salzburg24 Johann S. (62 Jahre) und Josef B. (68 Jahre) wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, während ihrer Marokko-Urlaube in den Jahren 2004 und 2005 insgesamt drei Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 11 und 18 Jahren sexuell missbraucht zu haben. Die konkrete Anklage lautet „mehrfacher Missbrauch Unmündiger und Jugendlicher.”
Bei der Hauptverhandlung im September dieses Jahres waren die beiden Angeklagten – teils unentschuldigt – nicht zum Prozess erschienen. Die drei Marokkaner wurden aber extra zum Prozess nach Salzburg eingeflogen und vernommen.
Donnerstagvormittag sind die beiden Pensionisten nun mit ihren Verteidigern vor Gericht erschienen. Der 68-jährige Josef B., vor seiner Pensionierung bei der PVA tätig, bekannte sich für teilweise schuldig: „Hinsichtlich der beiden älteren Burschen hat mein Mandant ein Fehlverhalten zu verantworten”, sagte sein Verteidiger. Was den damals 11-jährigen Buben betreffe, habe er sich aber nichts zu Schulden kommen lassen, so der Verteidiger weiter. Der 62-jährige pensionierte Rauchfangkehrer beteuerte seine Unschlud.
Ein Detail am Rande: Bei den Urlauben in Marokko war noch ein dritter Pensionist aus Salzburg dabei, ein ehemaliger Pfarrer. Dieser wurde bereits in einem gesonderten Verfahren wegen Mangels an Beweisen freigesprochen. Der ehemalige Pfarrer und Josef B. sind ein Paar, nach eigenen Angaben hätten sie auch das Haus in Agadir – in dem sie während ihrer Marokko-Aufenthalte wohnten – finanziert. Der Bungalow habe sich 50 Meter neben dem Elternhaus der Familie eines der missbrauchten Burschen befunden, schilderte der 68-jährige Pensionist. “Wir haben jedes Monat etwas für das Haus bezahlt”, so der Angeklagte weiter. Das Haus sei ein Geschenk an die befreundete Familie gewesen, ergänzte er.
Die Verteidigung von Johann S. plädierte auf die Unglaubwürdigkeit der Marokkanischen Zeugen – vor allem was den Jüngsten betreffe. „Der Zeuge war überfordert und gab keine bis ausweichende Antworten”, so der Verteidiger von Johann S. Weiters „war der Dolmetscher nicht in der Lage zu übersetzten – möglicherweise aufgrund des unterschiedlichen Dialektes in Marokko.”
Staatsanwältin Barbara Feichtinger konterte prompt und meinte: „Wir haben niemanden nach Österreich gezerrt.” Die Angeklagten stünden in Österreich vor Gericht, weil „die heimischen Gesetze weltweit gelten”, so Feichtinger weiter. Die Marokkanischen Behörden hätten damals vermutlich wohl aus „materiellen Gründen” – immerhin wolle man keine Touristen vertreiben – das Verfahren in Marokko eingestellt.
Die Öffentlichkeit wurde nach den Eingangsplädoyers von der Verhandlung ausgeschlossen. Wie der Prozess ausgehen wird bleibt abzuwarten, eine Entscheidung soll aber noch Donnerstagnachmittag fallen. (nic)