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8. März 2010 13:11; Akt.: 8.03.2010 13:11

Nach Hotelbrand im Pinzgau: Pächter und Hausleiter vor Gericht

Brand in Hotel in Saalbach: Die Staatsanwaltschaft Salzburg machte Pächter und Hausleiter dafür verantwortlich. Brand in Hotel in Saalbach: Die Staatsanwaltschaft Salzburg machte Pächter und Hausleiter dafür verantwortlich. - © Wildbild/Archiv
Saalbach-Hinterglemm – Zu einem gerichtlichen Nachspiel ist es heute, Montag, am Salzburger Landesgericht wegen eines Brandes in einem Hotel in Saalbach-Hinterglemm (Pinzgau) gekommen.
Ein Nachtspeicherofen, der zu nah an einer Couch gestanden war, hatte am 12. Februar 2008 das Feuer ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft machte den Pächter und den Hausleiter des Hotels dafür verantwortlich. Der Prozess gegen den Pächter wurde vertagt. Der Hausleiter, der eine Schuld eingestand, erhielt im Rahmen einer Diversion eine 2.000 Euro hohe Geldstrafe.

Gegen 5.30 Uhr stand ein Personalzimmer im Kellertrakt des Hotels in Flammen, andere Räumlichkeiten blieben verschont. Im ganzen Haus breitete sich allerdings gefährlicher Rauch aus. 81 Gäste mussten aus Sicherheitsgründen evakuiert werden, acht Personen erlitten eine leichte Rauchgasvergiftung. “Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst” warf die Staatsanwaltschaft den beiden Angeklagten vor.

Der 43-jährige Hausleiter hätte den Ofen, der zu nahe am Sofa stand, “voll aufgedreht”, hieß es in der Anklageschrift. Denn bei einer feuerpolizeilichen Begehung im Dezember 2006 wurde darauf hingewiesen, dass der erforderliche Mindestabstand zwischen dem Ofen und Gegenständen einzuhalten ist. Er sei aber davon ausgegangen, dass der Ofen gar nicht so heiß werden konnte, rechtfertigte sich anfangs der erstangeklagte Hausleiter. Schließlich gab er doch ein fahrlässiges Handeln zu. Wenn er nun die Geldstrafe innerhalb von sechs Monaten bezahlt, wird das Strafverfahren gegen ihn endgültig eingestellt.

Der zweitangeklagte 47-jährige Pächter und Geschäftsführer des Hotels wurde von Staatsanwalt Oliver Schoßwohl mit dem Vorwurf konfrontiert, er habe nach der Brandschutzüberprüfung nicht dafür gesorgt, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Dazu der Angeklagte: Er habe angenommen, dass der Hausleiter den Mangel schon behoben hat. Richterin Gabriele Glatz will dazu noch einige Zeugen hören. Sie vertagte die Verhandlung auf unbestimmte Zeit.



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