Die Ermittlungen zum mysteriösen Tod einer Salzburgerin werden wieder aufgenommen. - © Wildbild Ihr Mann war am 23. Juli 1993 vom Landesgericht Salzburg wegen schwerer Körperverletzung zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt worden, doch das Oberlandesgericht Linz sprach ihn mit Urteil vom 20. Dezember 1994 frei.
Die Eltern des Opfers strengten seit Ende 2007 eine Wiederaufnahme des Verfahrens an, die nun aufgrund eines Gutachtens der Salzburger Gerichtsmedizin vom OLG Linz bewilligt wurde.
Die Mutter einer damals eineinhalbjährigen Tochter lag am 2. November 1991 tot in ihrer Wohnung im Salzburger Stadtteil Gnigl. Bei der Obduktion wurde stumpfe Gewalteinwirkung wie ein gebrochener Ringknorpel festgestellt, schilderte der Vater der Toten. Auf der Stiege zur Wohnung standen zwei mit Benzin gefüllte Bierflaschen, die mit Geschirrtuchstreifen verstopft waren. Daneben lag eine Zigarette, die offensichtlich ausgegangen war. Fünf ärztliche Gutachten konnten damals offenbar nicht klären, woran die junge Mutter zu Allerseelen gestorben war.
Die neuen Ermittlungen richten sich abermals gegen den mittlerweile 55-jährigen Witwer, bestätigte ein Sprecher der Salzburger Staatsanwaltschaft am Donnerstag gegenüber der APA einen Bericht des ORF Salzburg. “Die Mutter der Frau hat ein Privatgutachten vorgelegt. Wir haben geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme vorliegen und die Gerichtsmedizin mit einem Gutachten beauftragt. Aufgrund dieses Gutachtens wurde ein Antrag beim Landesgericht Salzburg auf Wiederaufnahme gestellt, der aber abgewiesen wurde”, schilderte Staatsanwalt Marcus Neher.
Die Staatsanwaltschaft Salzburg brachte eine Beschwerde beim OLG Linz ein, das die Wiederaufnahme schließlich bewilligte. Die Salzburger Anklagebehörde beauftragt jetzt die Gerichtsmedizin Salzburg mit der DNA-Untersuchung der damals sichergestellten Beweisgegenstände wie zum Beispiel die Kleidungsstücke der Toten. Der Vater des Opfers hofft, dass der Fall endlich aufgeklärt wird. (APA)