Hundehalter von nicht gefährlichen Hunden müssen künftig mindestens zwei Kursstunden absolvieren. Für das Halten eines gefährlichen Hundes sind mindestens zehn Kursstunden erforderlich. - © Bilderbox
Die Verordnung sieht vor, dass Hundehalter für das Halten von nicht gefährlichen Hunden eine Ausbildung von mindestens zwei Kursstunden absolvieren müssen. Die Ausbildung muss durch einen Tierarzt bzw. eine Tierärztin erfolgen und muss unter anderem folgende Themenbereiche umfassen: Das Wesen und Verhalten von Hunden, Gesundheit, Ernährung und Impfungen von Hunden, Hundesprache, Pflege, Bewegung und Zeitaufwand für Hunde sowie altersspezifische Bedürfnisse von Hunden. Hinzu kommen die Versorgungsmöglichkeiten für Hunde bei Urlaub oder Krankheit, auf Hundehaltung bezogene Aspekte des Salzburger Landessicherheitsgesetzes mit Schwerpunkten Versicherungsschutz, Leinen- und Maulkorbpflicht sowie die Anschaffung, Grundausstattung und Kosten von Hunden.
Für das Halten eines gefährlichen Hundes sind mindestens zehn Kursstunden erforderlich, die ebenfalls bei einer Tierärztin oder einem Tierarzt absolviert werden müssen. Die Ausbildung muss unter anderem das Zusammenleben und Methoden der Erziehung sowie Abrichtung eines gefährlichen Hundes umfassen. Weiters muss die Ausbildung einen praktischen Teil mit Übungen der Leinenführung und das Freifolgen, Sitzen und usw. des betreffenden Hundes beinhalten. Die Ausbildung wird von Amtstierärzten der Landesveterinärdirektion oder der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde sowie des Tierschutzobmannes kontrolliert. Über die abgelegte Ausbildung erhalten die Hundebesitzer eine Bescheinigung.