Meist war es das seriöse Umfeld - wie in den Räumlichkeiten einer Bank in Zürich - Geschäftsformulare oder unverständliche Garantien, welche die Anleger bewegten, dem gebürtigen Feldkircher zu vertrauen.
Ein zweites Thema des Prozesses am Dienstag war die Frage, inwieweit der Angeklagte von der tatsächlichen Wertlosigkeit der angedrehten Genussscheine einer Yachtbaufirma Bescheid wusste. Dazu wurden die damaligen Geschäftsführer der Werft einvernommen. Ihrer Ansicht nach wusste K., dass die Firma schlecht dastand und allfällige Genussrechte wertlos sind. Am Mittwoch geht der Prozess mit weiteren Zeugen weiter