Dem Österreicher drohen nun bis zu fünf Jahre in US-Haft, danach soll er des Landes verwiesen werden. Wen er gewählt hat, ist unbekannt, in seiner Wählerregistrierung ordnete er sich weder Republikanern noch Demokraten zu.
In Florida und vielen US-Staaten ist die Registrierung als Wähler vergleichsweise einfach: Ein Führerschein oder Studentenausweis sowie eine Kopie der Stromrechnung (als Nachweis des Wohnsitzes) reichen aus, um am Urnengang teilzunehmen. Über 65-Jährige oder Militärveteranen sind auch von diesen Vorgaben ausgenommen.
Beim Fall S. handelt sich um den bisher einzig bekannten Fall von Wahlbetrug durch Ausländer im heurigen Wahljahr, obwohl die Behörden in Florida auf Druck des republikanischen Gouverneurs Rick Scott rund 180.000 Personen – besonders solche mit ausländischen Namen – im Wählerregister überprüfen ließen. Die Republikaner nutzten in der Vergangenheit wiederholt die Furcht vor Wahlbetrug, um den Zugang zur Wahlurne zu erschweren.