13. September 2012 13:38; Akt.: 13.09.2012 13:38

17-jähriger Salzburger wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Mit Militärhose, Springerstiefeln mit weißen Schnürsenkeln und einem kahlen Kopf beschmipfte der 17-Jährige die Polizisten. Mit Militärhose, Springerstiefeln mit weißen Schnürsenkeln und einem kahlen Kopf beschmipfte der 17-Jährige die Polizisten. - © Bilderbox
In Salzburg hat sich am Donnerstag ein 17-jähriger Bursche aus dem Salzburger Pinzgau wegen Wiederbetätigung vor einem Jugendgeschworenengericht (Vorsitzende Richterin Bettina Maxones-Kurkowski) verantworten müssen. Der Urteil soll am Freitag erfolgen.
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Der 17-Jährige soll in der Nacht auf 1. April in einem Stiegenhaus in der Stadt Salzburg Nazi-Lieder gesungen und mehrfach “Hitler ist mein bester Freund” geschrien haben. Vor der Polizei dürfte er die Hand zudem mehrfach zum Deutschen Gruß erhoben und “Sieg Heil” gerufen haben. Dem Jugendlichen drohen wegen Wiederbetätigung  bis zu fünf Jahre Haft. Das Urteil wird am Freitag gesprochen.

Wiederbetätigung: 17-Jähriger teils geständig

Der Angeklagte zeigte sich zum Teil geständig, er ist allerdings kein unbeschriebenes Blatt: Der Pinzgauer wuchs ohne Vater auf, brach die Schule ab, hat keine Ausbildung. Seit seinem zwölften Lebensjahr lebte er immer wieder auf der Straße. In Wohnhäusern der Jugendwohlfahrt hielt es ihn nie lange, meist schlief er in einer Notschlafstelle in der Stadt Salzburg. Ein Gutachten eines Gerichtspsychiaters beschreibt ihn als überdurchschnittlich intelligent. Seit er strafmündig ist, wurde der Bursche aber bereits viermal wegen einer Reihe von Delikten verurteilt und saß auch schon im Gefängnis. Dazu kam ein zuletzt massives Alkoholproblem. Am Abend der Tat will der schmächtige Bursche etwa 18 Halbe Bier und einige Mischgetränke getrunken haben.

“Ein bekennender Rechter”

Damals wurde er nach einem Streit bei einer Wohnungseinweihungsfeier von einem Freund vor die Türe gesetzt. Im Stiegenhaus sang der Angeklagte daraufhin Nazi-Lieder und skandierte mehrfach “Hitler ist mein bester Freund”. Einem Hausbewohner, der ihn wegen der Ruhestörung zur Rede stellte, drohte er mit dem Verprügeln und soll auch versucht haben, ihm einen Faustschlag zu versetzten. Als der 17-Jährige kurz darauf von der Polizei angehalten wurde, gestand er den Beamten, “ein bekennender Rechter” zu sein.

Polizisten bedroht

“Mit Militärhose, Springerstiefeln mit weißen Schnürsenkeln und einem kahlen Kopf war das wohl nicht mehr notwendig”, sagte Staatsanwalt Marcus Neher. Der Pinzgauer habe sich den Beamten gegenüber nur wenig kooperativ gezeigt. Als er auf die Dienststelle gebracht wurde, beschimpfte er die Polizisten, hob die Hand wiederholt zum Hitlergruß und schrie “Sieg Heil.” Zudem bedrohte er einen Beamten: Er werde ihn wie einen Juden auf einem Baum aufhängen.

Zuvor nannte er den Polizisten die Titel und Interpreten von vier rechten Liedern, die er im Stiegenhaus gesungen haben will, darunter Songs von Gruppen wie Landser, die in der Neonazi-Szene Kultstatus besitzen und etwa in Deutschland indiziert sind. “Alleine dass er die Lieder kennt, ist ein Indiz dafür, dass er sich auskennt”, erklärte der Staatsanwalt. “Die Texte zählen zu dem Ärgsten, was ich gehört habe.”

Verteidiger versuchte zu beschwichtigen

Pflichtverteidiger Michael Hofer versuchte zu beschwichtigen. “Es ist nicht so, wie es auf den ersten Blick scheint. Er hat sich aufgeführt, dass steht außer Frage. Und dass es ihm leidtut, auch. Mein Mandant bezeichnet sich selbst nicht als Rechtsradikaler.” Er sei damals schon ziemlich betrunken gewesen, betonte der Angeklagte selbst. “Ich kenne die Lieder nicht wirklich. Nur Bruchstücke, die ich bei Freunden gehört habe. Ich traue mir zu schwören, dass ich das nicht gesungen habe.”

Wiederbetätigung: Urteil am 2. Prozesstag

Ein Urteil wird es erst am zweiten Prozesstag am Freitag geben. Neben der Wiederbetätigung werden dem Angeklagten auch versuchte Nötigung und versuchte Körperverletzung, gefährliche Drohung und ein Einbruchsdiebstahl zu Last gelegt, wo er Leergebinde in einer Brauerei gestohlen hat, um es später zu Geld zu machen. (APA)



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