21. Juli 2010 04:05; Akt.: 12.04.2012 17:57

Rätsel um Erbschaft an Richter

„Ich habe das als Erpressung empfunden“: Karl-Heinz Marent im Gespräch mit den VN. „Ich habe das als Erpressung empfunden“: Karl-Heinz Marent im Gespräch mit den VN. - © VN/Martina Zudrell
von Jörg Stadler - Bregenz -  Der Fall Karl-Heinz Marent und ein Testament mit Fragezeichen: Karl-Heinz Marent versteht die Welt nicht mehr. „Ich bin ein gerader Mann, alles ist korrekt abgelaufen und jetzt so etwas.“ Mit „so etwas“ meint der pensionierte Richter und Bregenzer Stadtvertreter (Bregenz denkt) das gegen ihn eingeleitete Ermittlungsverfahren sowie den anhängigen Zivilprozess.

 (83 Kommentare)

alt Korrekturen melden

Wie berichtet, zweifeln die früheren Betreuer die Echtheit jenes Testaments an, das Marent ein Vermögen von rund 800.000 Euro beschert hat. Marent wiederum erhebt schwere Vorwürfe gegen die Kläger und hat diese wegen Verleumdung angezeigt. Der Hintergrund: Die zwei Bregenzer sollen die im Feb­ruar 2009 verstorbene Oberstudienrätin Aloisia F. über etwa acht Jahre hinweg gepflegt haben „Mit dem Versprechen, im Testament berücksichtigt zu werden“, stellt der Klagsvertreter Jürgen Nagel klar. Er beruft sich dabei unter anderem auf ein Testament aus dem Jahre 2006. Als die vermögende Frau schließlich stirbt, geht der gesamte Nachlass an Marent, der Aloisia F. nach eigenen Angaben seit mehr als zwei Jahrzehnten kannte und zuletzt auch alle finanziellen Angelegenheiten der Frau regelte. Das Vermögen umfasst Bankguthaben im Wert von mehreren Hunderttausend Euro sowie eine Liegenschaft samt Haus in Bregenz-Rieden.

Zwei Testamente

Die Testamente, die der Erbschaft zugrunde liegen, wurden ein bzw. zwei Monate vor dem Tod der Frau verfasst. Eines setzte Aloisia F. selbst auf, das andere soll sie Marent, ihrem langjährigen Bekannten, diktiert haben. In beiden Dokumenten scheint der Richter im Ruhestand als Alleinerbe auf. Die früheren Pfleger intervenierten beim Bezirksgericht Bregenz und machten Forderungen geltend - doch weder der Verlassenschaftsrichter noch der Notar bezweifelten die Echtheit der Letztwilligen Verfügungen. Der Nachlass wurde schließlich zugunsten Marents eingeantwortet. Wenig später wird der pensionierte Richter geklagt. Die früheren Betreuer der Verstorbenen wollen 60.000 Euro für ihren Pflegeaufwand. Einen Betrag, den Marent nicht zahlen will. „Ich habe noch zu Lebzeiten der Frau alle Betreuer und Pfleger aufgerufen, mir ihre offenen Rechnungen zu schicken. Vom späteren Kläger kam dann eine Rechnung, die ich bezahlt habe. Nach dem Tod der Frau kam allerdings eine weitere Forderung, die ich für nicht gerechtfertigt hielt“, so Marent im Gespräch mit den VN. Marent empfindet das Vorgehen der Kläger als „Erpressung“. „Wenn ich gezahlt hätte, gäbe es die jetzigen Vorwürfe nicht“, sagt er. Zudem weist der pensionierte Richter darauf hin, dass seine Bekannte ihrem Pfleger sogar einmal ein Hausverbot erteilte und ihn anzeigen wollte. Das bestätigte auf VN-Nachfrage auch eine andere Betreuerin der Frau. „Der Mann nahm während eines Krankenhausaufenthalts eine Tasche mit privaten Dingen und ein Radio von Aloisia F. zu sich“, erzählt Marent. „Anzeige gab es aber keine, weil die Sachen auf Nachfrage retourniert wurden.“

Marent schrieb das Testament

Die Erstellung des letzten Testaments von Aloisia F. im Jänner 2009 wirft dann aber doch einige Fragen auf. Und das obwohl sich Marent als ehemaliger Bezirksrichter und Co-Verfasser des Standardwerks „Das ABC der Vertrags- und Testamentsmuster“ in diesen Belangen sehr gut auskennt. Geschrieben wurde das Testament von Marent selbst. „Sie wollte das so. Ich habe nur aufgeschrieben, was sie mir diktiert hat.“ Bezeugen kann dies niemand. Während Marent das Testament schrieb, war er mit der schwer sehbehinderten und pflegebedürftigen Frau allein in deren Schlafzimmer. Drei Testamentszeugen - eine Pflegerin, der Vermieter und dessen Freund - haben das Dokument dann im Beisein von Aloisia F. unterschrieben. Was genau sie verfügt hatte, wusste keiner der drei. „Zeugen müssen den Inhalt des Testaments nicht kennen. Grundvoraussetzung ist es jedoch, dass der Testamentserrichter vor den Zeugen bestätigt, dass es sich bei den Inhalten um seinen letzten Willen handelt“, erklärt der Sprecher der Vorarlberger Notare, Richard Forster. An eine derartige Bestätigung kann sich auf VN-Anfrage aber keiner der Zeugen erinnern. Dass Marent deswegen um sein Erbe kommt, glaubt Forster nicht. „Die Judikatur ist in diesen Fällen sehr großzügig.“



Kommentare 83

Neuen Kommentar schreiben

 
 
1000
/1000 Zeichen übrig

HTML-Version von diesem Artikel

Mehr auf Salzburg24.at
Todesfall am Krankenhaus Dornbirn – Rechtsanwalt wurde eingeschaltet
Ein Todesfall am Krankenhaus Dornbirn könnte ein gerichtliches Nachspiel haben. Angehörige des verstorbenen [...] mehr »
Bus-Haltestelle am Kornmarkplatz: Ein Bild sagt mehr als tausend Worte
Bregenz - Der Wirbel um die Haltestelle am Kornmarkplatz ist immer noch nicht abgeebbt. Jetzt macht eine Luftaufnahme [...] mehr »
ÖVP zu Verschwendungs-Vorwürfen der SPÖ: “Haltlose, oberflächliche Kritik”
"Haltlose, oberflächliche Kritik wird durch ständige Wiederholung nicht zutreffender". So kommentiert Landeshauptmann [...] mehr »
“Baustelle Bildung”: Demonstration vor Bregenzer Landhaus
Bregenz - Am Freitagabend demonstrierte die Plattform reformpädagogischer Initiativen und mehr (PRIM) für eine Reform [...] mehr »
Dornbirner Jugendwerkstätten stellen Gartenmöbel vor
Die Dornbirner Jugendwerkstätten (DJW) präsentierten am Freitag Gartenmöbel, die von arbeitslosen Jugendlichen [...] mehr »
Mehr Meldungen »

Sie sind bei Facebook? Wir haben etwas Besonderes für Sie ...

Wenn Sie jetzt Ihren Facebook-Account mit %s verknüpfen, haben Sie einfachen Zugang zur beliebten Kommentar-Funktion auf %s, können Artikel einfach mit Ihren Freunden teilen - und auch selbst Fotos und Artikel auf %s hochladen.

{username}


Passwort vergessen?
{username}

Bitte max. 32 Zeichen verwenden

Ihren Benutzernamen können Sie hier ändern. Wir schlagen vor, dass Sie Ihren richtigen Namen verwenden, um an Diskussionen teilzunehmen.

Muss eine gültige E-Mail-Adresse sein

Benachrichtigungen und Newsletter (falls gewollt) werden an diese Emailadresse versendet. Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

{username}%s antworten

OK, {username} - nun ist alles eingerichtet.

OK

Der Benutzer mit dem Sie sich einlochen wollen ist noch nicht aktiviert. Bitte klicken Sie auf den Aktivierungslink den wir Ihnen an %s gesendet haben. Aktivierungsmail erneut schicken OK

Anmelden

Facebook-Benutzer?

Sie können Ihren Facebook-Account zum Anmelden verwenden:

Mit Facebook verbinden



Passwort vergessen?
Neu registrieren