4. Februar 2012 10:50; Akt.: 4.02.2012 10:50

Rettungsgasse: Ausländische Fahrer sind oft nicht informiert

Die Behinderung von Rettungsfahrzeugen, wie hier auf der A 14, kann bis zu 2180 Euro kosten. Die Behinderung von Rettungsfahrzeugen, wie hier auf der A 14, kann bis zu 2180 Euro kosten. - © VOL.AT/Philipp Steurer
von VN/Wolfgang Heyer - Schwarzach – Plakate an Grenzübergängen sollen Abhilfe schaffen. Rettungskräfte sind zwiegespalten.

Die Bilanz nach einem Monat Rettungsgasse fällt bei den Vorarlberger Rettungskräften zweigeteilt aus. Einerseits würde die freizuhaltende Fahrspur für Polizei, Feuerwehr und Rotes Kreuz im Notfall schnell gebildet – Verbesserungspotenzial eingeschlossen. Andererseits sei vor allem bei stockendem Verkehr beziehungsweise den ersten Momenten der Staubildung, die Bereitschaft, nach links oder rechts zu fahren kaum vorhanden. Ausländische Fahrer wüssten oftmals gar nichts von der neuen, österreichweiten Verordnung.

Kritische Stelle

„Die Rettungsgasse verbessert sich von Unfall zu Unfall“, berichtet Hubert Übelher, Chef der Autobahnpolizei. Allerdings sei die Situation vor dem Pfändertunnel noch deutlich ausbaufähig. „Es handelt sich dort um eine äußerst kritische Stelle. Aber das wird wohl auch immer so bleiben.“ Die Ausfahrt nach Bregenz, die Verjüngung auf eine Spur und der Gegenfahrbahnbereich stellen für alle Verkehrsteilnehmer eine Besonderheit dar. Im Fall der Fälle würde Roland Gozzi vom Roten Kreuz daher auch nicht auf die Rettungsgasse vertrauen, sondern die Betriebsauffahrt vor dem Pfändertunnel nutzen. „Wir hatten bisher kaum Rettungsaktionen auf der Autobahn. Bei den täglichen Krankentransporten ist uns aber aufgefallen, dass die vorsorgliche Bildung der Rettungsgasse nicht funktioniert.“ Grundsätzlich müsse also noch ein bisschen geübt werden. Auf der S 16 stellt sich das gleiche Bild dar. „Die Autofahrer reagieren meist erst, wenn Rettungsfahrzeuge in Sichtweite sind“, sagt Christoph Feuerstein, Bezirksfeuerwehrinspektor von Bludenz. Eine Zeitersparnis sei bei längeren Staus – ab einem Kilometer – festzustellen.

Ausländische Fahrer

Die ASFINAG zieht jedoch eine positive Bilanz. Bei zweispurigen Fahrbahnen würde die Rettungsgasse schon sehr gut angenommen, bei drei Spuren sei noch etwas Nachholbedarf. Das liege gleichwohl an den ausländischen Verkehrsteilnehmern, die allzu oft noch keine Kenntnis über die neue Verordnung hätten. Aus diesem Grund wird die ASFINAG in den nächsten Monaten Plakate an den Grenzübergängen anbringen, die auf die Rettungsgasse hinweisen. Außerdem werden fremdsprachige Informationsbroschüren angefertigt und die Automobilclubs in Deutschland und der Schweiz informiert. Das Informationsdefizit soll auf diese Weise minimiert werden.

Rettungsgasse braucht Zeit

Die Erfahrungen aus Deutschland und der Schweiz zeigen, dass es einer gewissen Zeit bedarf, bis die Rettungsgasse immer richtig gebildet wird“, gibt Rudolf Salzgeber, Chef der Verkehrspolizei, zu verstehen. Diese Zeit gewähren die Straßenhüter auch in Bezug auf die Bestrafung. Daher wird in den kommenden Wochen weiterhin mit sorgsamem Auge beobachtet, wie sich die Rettungsgassen-Situation entwickelt. Gegen offensichtliche Verstöße gehen die Beamten allerdings rigoros vor: „Wenn ein Rettungsfahrzeug bei einem Einsatz behindert wird, dann kennen wir null Toleranz.“ Die Strafe kann dann bis zu 2180 Euro hoch sein. Gesetzlich ist auch ein Strafe bei Nichtbildung vorgesehen: bis zu 726 Euro.


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