Mehr Nachrichten aus Tennengau
16. Oktober 2012 16:05; Akt.: 16.10.2012 16:05

Salzburg klagt Bund beim VfGH wegen unbezahlter Lehrer-Planstellen

Das Land Salzburg fordert den Ersatz von Besoldungskosten in der Höhe von 2,7 Mio. Euro. Das Land Salzburg fordert den Ersatz von Besoldungskosten in der Höhe von 2,7 Mio. Euro. - © Neumayr/Archiv
Im schwelenden Streit um den Kostenersatz von Lehrer-Planstellen im Pflichtschulbereich hat jetzt das Land Salzburg den Bund beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) geklagt.

alt Korrekturen melden

Darin fordert Salzburg den Ersatz von Besoldungskosten in der Höhe von 2,7 Mio. Euro. Diesen Betrag begründet das Land damit, dass das Unterrichtsministerium im Stellenplan für allgemeinbildende Pflichtschulen im Schuljahr 2010/11 im Rahmen der Maßnahme “Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf den Richtwert 25″ um 73 Planstellen weniger genehmigt habe als beantragt.

Lehrerkontingent nicht „bedeckbar“

Mit dem zugewiesenen Lehrerkontingent sei der Personalbedarf im Schuljahr 2010/11 auch unter Beachtung sämtlicher Rationalisierungspotenziale nicht “bedeckbar” gewesen, argumentierte das Land Salzburg in der Klage vom 8. Oktober. “Aufgrund der Kürzung des zweckgebundenen Zuschlags für die Klassenschülerhöchstzahl 25 war eine Unterdeckung gegenüber dem tatsächlichen Bedarf um 73 Dienstposten gegeben.” Die Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf den Richtwert 25 basiert auf einer Schulorganisationsgesetz-Novelle im Jahr 2008.

“Die Entwicklung ist sehr bedauerlich, eine Klage ist immer unerfreulich. Nachdem es aber das klare Bekenntnis gab, die Klassenschülerhöchstzahl bei 25 anzusetzen, ist der Bund auch in der Pflicht, die vereinbarten Gelder bereitzustellen”, hieß es am Dienstag aus dem Büro von Bildungsreferentin Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (S) auf Anfrage der APA.

415 Stellen beantragt, nur 342 genehmigt

Das Land hatte 415,2 Planstellen für die Maßnahme “Senkung der Klassenschülerhöchstzahl auf den Richtwert 25″ beantragt. Das Unterrichtsministerium genehmigte allerdings nur 342,2 Planstellen und verwies dabei auf die österreichweite Bemessung der Planstellen und die erläuternden Bemerkungen zur SchOG-Novelle.

Das Land Salzburg untermauert die Klage mit dem “Paktum Finanzausgleich 2008″. Darin sei festgehalten, dass der Bund ab dem Schuljahr 2008/09 die Umsetzung der Klassenschülerhöchstzahlen auf einen Richtwert von 25 im Ausmaß des tatsächlichen Bedarfes nach den Kriterien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit finanziere.

Als weiteres Argument zieht das Land eine 15a-Vereinbarung heran: Für die Erstellung des jeweiligen Landesstellenplans für allgemeinbildende Pflichtschulen würden die maßgeblichen Rundschreiben (sogenannte Stellenplanrichtlinien, Anm.) des Unterrichtsministeriums laufend überprüft und erforderlichenfalls im Einvernehmen mit den Ländern rechtzeitig angepasst, “wobei auf die bestehende Schulorganisation Rücksicht zu nehmen ist”. Salzburg hatte den Bund in einem Mahnschreiben vom 13. September aufgefordert, die 2,7 Mio. Euro bis Ende September 2012 zu überweisen. Doch die Zahlung blieb aus. (APA)



Kommentare 0

Neuen Kommentar schreiben

 
 
1000
/1000 Zeichen übrig

Mehr auf Salzburg24.at
Seekirchen: Kindergruppe stürzt mit dem Fahrrad
Während eines Schulausfluges mit dem Fahrrad stürzte am Mittwochnachmittag eine 12-jährige Schülerin in Seekirchen [...] mehr »
Alpine sorgt für größte Insolvenz in Österreich
Mit dem Fall des Bauriesen Alpine geht ein Beben durch das Land - mit Verbindlichkeiten von vorerst 2,6 Mrd. Euro legte [...] mehr »
Nach Alpine-Pleite: Austro-Banken haben rechtzeitig vorgesorgt
Die großen österreichischen Banken haben im Vorfeld der am Mittwoch angemeldeten Insolvenz des Salzburger Baukonzerns [...] mehr »
Alpine-Pleite: Oppositionsparteien fordern Investitionen in Wirtschaft
BZÖ, Team Stronach und die Freiheitlichen Arbeitnehmer haben am Mittwoch angesichts der Alpine-Pleite öffentliche [...] mehr »
Alpine: Bauarbeiter weniger als Lieferanten betroffen
Experten erwarten für die Bauarbeiter der insolventen Alpine Bau GmbH einen relativ glimpflichen Ausgang. Ein Großteil [...] mehr »
Mehr Meldungen »

Sie sind bei Facebook? Wir haben etwas Besonderes für Sie ...

Wenn Sie jetzt Ihren Facebook-Account mit %s verknüpfen, haben Sie einfachen Zugang zur beliebten Kommentar-Funktion auf %s, können Artikel einfach mit Ihren Freunden teilen - und auch selbst Fotos und Artikel auf %s hochladen.

{username}


Passwort vergessen?
{username}

Bitte max. 32 Zeichen verwenden

Ihren Benutzernamen können Sie hier ändern. Wir schlagen vor, dass Sie Ihren richtigen Namen verwenden, um an Diskussionen teilzunehmen.

Muss eine gültige E-Mail-Adresse sein

Benachrichtigungen und Newsletter (falls gewollt) werden an diese Emailadresse versendet. Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

{username}%s antworten

OK, {username} - nun ist alles eingerichtet.

OK

Der Benutzer mit dem Sie sich einlochen wollen ist noch nicht aktiviert. Bitte klicken Sie auf den Aktivierungslink den wir Ihnen an %s gesendet haben. Aktivierungsmail erneut schicken OK

Anmelden

Facebook-Benutzer?

Sie können Ihren Facebook-Account zum Anmelden verwenden:

Mit Facebook verbinden



Passwort vergessen?
Neu registrieren