Der wegen Untreue angeklagte Salzburger Ex-Anwalt tauchte am Dienstag nicht zum Prozess auf. - © Neumayr/MMV
Die Staatsanwaltschaft Salzburg wirft dem Ex-Anwalt eine Veruntreuung von rund 100.000 Euro an Klientengeldern vor.
Laut dem europäischen Haftbefehl hat der Salzburger acht Klienten um erstrittene Beträge aus Zivilverfahren gebracht. Bei den rund 100.000 Euro soll es sich Großteils um Versicherungsleistungen, Schmerzensgeld und Verdienstentgang handeln.
Der Mann war im Jänner 2011 sowohl mit seiner Kanzlei also auch privat in den Konkurs geschlittert. Er legte im Jänner seine Anwaltslizenz zurück und arbeitete dann in Deutschland. Wenige Tage nach seiner Verhaftung im Mai 2011 hatte ihm das Oberlandesgericht Hamburg bereits Haftverschonung gegen gelindere Mittel gewährt. Er habe ein Geständnis abgelegt und möchte den finanziellen Schaden wiedergutmachen, hatte der Verteidiger des Salzburgers damals schon mehrmals betont. (APA)