Der Ladendieb kassierte am Freitag seine 60. Verurteilung. - © Bilderbox
Er hatte im Jänner aus einem Supermarkt Wurst, Käse, Brot und Bier um rund 20 Euro mitgehen lassen. Die erstinstanzliche Strafe von sieben Monaten unbedingt wurde jetzt bestätigt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine höhere Strafe gefordert, war damit aber abgeblitzt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Angeklagte war ohne Verteidiger vor dem Berufungssenat erschienen. Er wurde wieder ins Gefängnis geführt, weil er dort gerade wegen einer anderen Verurteilung eine Strafe verbüßt. Im Strafregister sind 59 Vorstrafen eingetragen, 50 davon wegen Diebstahls. (APA)