In der Präambel heißt es, “dass der rasche technologische Fortschritt in diesem Bereich dringend klare Regelungen erfordert. Einheitliche Regeln und eine zentrale Zulassung für den Binnenmarkt, sowohl für Drohnen als auch Piloten, sind grundsätzlich zu begrüßen. Die finale Entscheidung, ob ein Einsatz von Drohnen überhaupt erlaubt werden soll und wenn ja, wo, wann und zu welchem Einsatzzweck, soll aber am besten vor Ort getroffen werden können. Laut Agenda der slowakischen Ratspräsidentschaft soll am Verkehrsministerrat am 1. Dezember 2016 eine Entscheidung über das Verhandlungsmandat mit dem Europäischen Parlament herbeigeführt werden. Für Österreich bietet sich daher jetzt die Chance, Einfluss auf die Regelung zu nehmen.”
Landtag: Antrag zur Regelung für Drohnen angenommen
Der Antrag wurde am Mittwoch einstimmig im Salzburger Landtag angenommen. Die Bundesregierung soll auf nun auf EU-Ebene die österreichische Position im Sinne der Präambel im Ministerrat vertreten. Außerdem soll die Bundesregierung an die österreichischen EU-Abgeordneten mit dem Ersuchen herantreten, die in der Präambel beschriebene österreichische Position auf EU-Ebene und im Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des EU-Parlaments zu vertreten.
Zulassung von Drohnen und Piloten einheitlich regeln
Der Landtag ersucht daher, im Verkehrsministerrat die Position zu vertreten, dass die Zulassung von Drohnen und Piloten einheitlich europäisch geregelt werden. Die Regionen sollen dabei wesentlich eingebunden werden, die Erlaubnis für Drohneneinsätze zu erteilen, einzuschränken oder zu verweigern, beziehungsweise die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen möglichen Drohneneinsatz festzulegen.
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