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3. Mai 2012 18:24; Akt.: 3.05.2012 18:24

Salzburger Prostituiertenmord: Verteidiger pocht auf Wiederaufnahme

Zwei Rechtsanwälte reichten gegen die Entscheidung des Salzburger Landesgerichtes Beschwerde ein. Zwei Rechtsanwälte reichten gegen die Entscheidung des Salzburger Landesgerichtes Beschwerde ein. - © Wildbild
Gegen die Entscheidung des Landesgerichtes Salzburg, das Strafverfahren nach einem Prostituiertenmord aus dem Jahr 1980 in Salzburg nicht mehr neu aufzurollen, haben in dieser Woche gleich zwei Rechtsanwälte Beschwerde angemeldet.

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Es handelt sich dabei um Clemens Krabatsch, Verteidiger jenes Welsers, der möglicherweise 17 Jahre lang unschuldig im Gefängnis gesessen ist, und um den Salzburger Opferanwalt Stefan Rieder. Krabatsch pocht auf eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens. Darüber muss nun das Oberlandesgericht Linz in den nächsten Wochen entscheiden.

Entscheidung sei „nicht fair“ und „unerträglich“

Dass die Staatsanwaltschaft Salzburg, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt hatte, die Entscheidung des Drei-Richter-Senates in Salzburg akzeptiert und keine Beschwerde dagegen eingelegt hatte, bezeichnete Rechtsanwalt Krabatsch am Donnerstag gegenüber der APA als “nicht fair” und “für mich persönlich unerträglich”. Die Staatsanwaltschaft sei ja nach der Strafprozessordnung zur Objektivität verpflichtet, und das habe sie sträflich vernachlässigt, meinte der Advokat.

Ein routinemäßiger Abgleich von Fingerabdrücken in einer Datenbank der Polizei brachte den Fall im Vorjahr wieder ins Rollen: Am Tatort war 1980 in der Wohnung der Prostituierten in der Stadt Salzburg auf einem Etui, aus dem nach dem Mord umgerechnet 3.000 Euro fehlten, ein unbekannter Fingerabdruck sichergestellt worden, der einem in München lebenden Kraftfahrer aus den Niederlanden zugeordnet werden konnte. Der hatte aber bei einer Befragung beteuert, dass er nie in der Wohnung gewesen sei und den Mord nicht begangen habe.

Mandant Manfred B. hatte Prostituiertenmord stets bestritten

Als Argument für seine Beschwerde führte Krabatsch an, dass entgegen der Ansicht des Richtersenates sehr wohl davon auszugehen wäre, dass die Geschworenen nach der Einvernahme des Niederländers im Rahmen einer neuerlichen Hauptverhandlung eine andere Entscheidung treffen hätten können. Schon die Lebensgeschichte des inzwischen 47-jährigen Niederländers hätte im Zweifel einen Freispruch für seinen Mandanten Manfred B. bewirken können, meinte Krabatsch. B. hatte die Tat stets bestritten. Er war 1980 ein 29-jähriger Zuhälter, wurde 1981 in einem Indizien-Prozess zu 20 Jahren Haft verurteilt und 1997 aus der Haft entlassen.

Der Salzburger Opferanwalt Stefan Rieder hat ebenfalls gegen die Entscheidung des Richtersenates eine Beschwerde eingebracht. Er vertritt den Sohn der mit einem Kabel erwürgten Heidemarie M. Die Beschwerden leitet das Landesgericht Salzburg in den nächsten Tagen an das Oberlandesgericht Linz weiter. Mit einer Entscheidung ist vermutlich im Sommer zu rechnen. (APA)



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