11. Januar 2010 13:04; Akt.: 11.01.2010 13:04

Skihelmpflicht: Nur Tirol und Vorarlberg sträuben sich

In Vorarlberg sollen ohnehin beinahe 100 Prozent aller Kinder Helme tragen In Vorarlberg sollen ohnehin beinahe 100 Prozent aller Kinder Helme tragen - © APA
Wenn der Salzburger Landtag in dieser Woche die Einführung der Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr beschließt, haben bereits sieben der neun österreichischen Bundesländer entsprechende Bestimmungen realisiert. Nur Tirol und Vorarlberg sträuben sich bisher gegen entsprechende Gesetze. (29 Kommentare)

In Vorarlberg denkt man weiter nicht an ein Landesgesetz, das Minderjährige bis zum 15. Lebensjahr beim Wintersport zum Tragen eines Skihelms verpflichtet. Man baut lieber auf die Eigenverantwortung der Skifahrer. Die Quote der Helmträger auf Vorarlbergs Pisten sei sehr hoch, bei Kindern liege sie ohnehin bei fast 100 Prozent, so Sport-Landesrat Siegi Stemer (V) am Montag. Auch bereits rund 70 Prozent der Erwachsenen trügen einen Skihelm, Tendenz steigend. “Hier liegen wir gemeinsam mit der Steiermark im Spitzenfeld. Und wenn das Bewusstsein so Platz gegriffen hat, wozu brauche ich dann ein Gesetz?”, fragte sich der Landesrat. Dennoch werde man die Thematik weiterhin beobachten.

Auch das Land Tirol steht einer Skihelmpflicht für Kinder hingegen weiterhin ablehnend gegenüber. Stattdessen werde Tirol auch weiterhin auf Bewusstseinsbildung und Eigenverantwortung setzen, hieß es aus dem Büro des Landeshauptmannes Günther Platter (V) am Montag. Vor Weihnachten sei beispielsweise eine entsprechende “Imagekampagne” angelaufen.

Der Tiroler Sportreferent, LHStv. Hannes Gschwentner (S) sprach sich gegenüber der APA hingegen erneut für eine derartige Regelung aus, betonte aber, dass der “Widerstand beim Koalitionspartner zu groß” sei. Bei den Jugendlichen ortete Gschwentner aber ohnedies eine “hohe Bereitschaft” zum Tragen eines Helmes.

Im Folgenden ein Überblick über die entsprechenden Bestimmungen in Österreich:

Der Salzburger Landtag wird am kommenden Mittwoch im Ausschuss die Einführung einer Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche beschließen. Dazu wird das Landessportgesetz entsprechend abgeändert. Konkret müssen demnach Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 15 Jahren beim Skilaufen und Snowboarden einen der Ö-Norm entsprechenden Helm tragen. Für die Einhaltung sind laut Gesetzesentwurf Eltern oder andere Aufsichtspersonen zuständig. Strafen bei Nichteinhaltung sieht diese Regierungsvorlage aber keine vor.

Begründet wird die Maßnahme mit der zunehmenden Anzahl an schweren Kopf- und Schädelverletzungen. Allein 2007 hätten in Österreich 51.600 Menschen nach Unfällen auf der Piste im Spital behandelt werden müssen, zehn Prozent davon wegen Kopfverletzungen. Das höchste Risiko, heißt es im Regierungsvorschlag, bestehe beim Snowboarden, die meisten Unfälle gebe es aber beim alpinen Skilauf.

In Oberösterreich sieht das vom Landtag beschlossene Gesetz vor, dass beim Alpinskilauf und Snowboarden Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr beim Befahren von Skipisten einen handelsüblichen Wintersporthelm zu tragen haben. Die Erziehungsberechtigten und Aufsichtspersonen haben für die Einhaltung Sorge zu tragen. Kontrolliert wird allerdings nicht.

In der Steiermark herrscht bereits seit dem 1. Jänner 2010 eine Tragepflicht für “Winterhelme” auf Skipisten. Diese gilt laut dem Steiermärkischen Landessportgesetz für Minderjährige bis zum 15. Lebensjahr.

Auf Kärntens Skipisten wird die Helmpflicht für unter 15-Jährige “sehr gut angenommen”, erklärte Markus Hudobnik, Skisicherheitsbeauftragter des Landes, auf APA-Anfrage. “Überblicksmäßig kann man sagen, dass rund 90 Prozent der Jugendlichen beim Skifahren und Snowboarden Helme tragen”, sagte der Beamte. Bei Urlaubsgästen sei es noch nicht so verbreitet, er sei aber stets um Aufklärung bemüht. Eine Bestrafung bei Missachtung der Pflicht ist allerdings nicht möglich. “Die Polizei hat keine Mitwirkpflicht, kontrolliert und abgestraft kann also nicht werden. Wir können nur aufmerksam machen”, so Hudobnik.

In Niederösterreich ist die Skihelmpflicht für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 15. Lebensjahr schon seit 7. März 2009 in Kraft. Das Landesgesetz ist zunächst bis Mai 2012 befristet, bis dahin soll die Wirksamkeit beobachtet werden. Strafen bei Missachtung der Helmpflicht gibt es nicht.

Auch Wien hat die Skihelmpflicht für Minderjährige bis zum vollendeten 15. Lebensjahr eingeführt. Der Landtag hat das entsprechende Gesetz im September des Vorjahres beschlossen. Das Burgenland hat die Helmpflicht für Minderjährige ebenfalls bereits verankert.



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