11. September 2012 15:46; Akt.: 11.09.2012 15:46

Spannung vor Euro-Entscheidung in Deutschland

Deutsches Bundesverfassungsgericht prüft ESM und Fiskalpakt. Deutsches Bundesverfassungsgericht prüft ESM und Fiskalpakt. - © APA (dpa)
Das Bundesverfassungsgericht in Deutschland wird seine Entscheidung zum Euro-Rettungsschirm ESM, die national wie international mit großer Spannung erwartet wird, wie geplant am Mittwoch verkünden.

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Das teilte das Gericht am Dienstag mit. Der CSU-Politiker Peter Gauweiler hatte Ende vergangener Woche einen neuen Eilantrag gegen den Rettungsschirm eingereicht und zugleich beantragt, den Verkündungstermin gegebenenfalls zu verschieben.

Faymann spricht von entscheidender Weichenstellung

Eine Gerichtssprecherin betonte, dass über Gauweilers Eilantrag selbst noch nicht entschieden wurde. Das Gericht gab lediglich bekannt, dass sich an dem für Mittwoch angesetzten Verkündungstermin nichts ändere. “Weitere Auskünfte können wir derzeit nicht erteilen, weil der Senat seine Beratungen noch fortsetzt”, sagte die Sprecherin.

Hintergrund des neuen Gauweiler-Antrags ist ein Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) von vergangener Woche. Er sieht vor, unter bestimmten Bedingungen unbegrenzt Staatsanleihen von Krisenstaaten zu kaufen. Mit dem EZB-Beschluss habe sich die Beurteilung der Rettungsmaßnahmen grundlegend geändert, argumentierte Gauweiler in seinem Antrag.

Österreichs Bundeskanzler Werner Faymann (S) sprach vor dem Urteil in Deutschland von einer entscheidenden Weichenstellung. Diese sei wichtig für das Vertrauen der Märkte in die Staatsanleihen, so Faymann nach dem Ministerrat am Dienstag. Er verwies darauf, dass Österreich und Deutschland bereits jetzt Vorteile daraus hätten, dass sie niedrigere Zinsen als anderen Länder zu bezahlen haben. Gleichzeitig erteilte er allen “apokalyptischen Vorhersagungen” eine Absage. Ähnlich äußerte sich Vizekanzler Michael Spindelegger (V).

SPD übt Kritik an EZB

Die SPD bekräftigte am Dienstag ihre Kritik an diesen EZB-Interventionen. Sie seien undemokratisch. “Jetzt wird klammheimlich die Vergemeinschaftung von Schulden gebilligt”, meinte Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann. “Das ist der Gipfel der Scheinheiligkeit.”

Der Grünen-Fraktionsvorsitzende Jürgen Trittin betonte, die EZB habe gemäß ihrem Mandat unabhängig entschieden. Die Verknüpfung der EZB-Entscheidung mit dem Spruch des Verfassungsgerichts sei abenteuerlich. “Gauweilers Klage ist ein weiterer Schritt im Rahmen einer anti-europäischen Stimmungsmache”, sagte Trittin.

Zahlreiche Beschwerdeführer haben Anträge gegen den Euro-Rettungsschirm in Karlsruhe eingereicht. Neben Gauweiler sind das unter anderem auch die Fraktion der Linken im Bundestag sowie insgesamt rund 37.000 Bürger, die sich einer Beschwerde des Vereins “Mehr Demokratie” angeschlossen haben.

Rettungsmaßnahmen nicht ausreichend legitimiert?

Die Gegner wollen verhindern, dass Bundespräsident Joachim Gauck den Vertrag über den “Europäischen Stabilitätsmechanismus” (ESM) unterzeichnet und damit der permanente Euro-Rettungsschirm mit einem Gesamtvolumen von 700 Mrd. Euro aktiv werden kann. Die Kritiker beanstanden eine mangelnde demokratische Legitimation der Rettungsmaßnahmen.

Deutschland hat als einziges Euro-Land den ESM noch nicht umgesetzt. Der dauerhafte Rettungsschirm kann erst nach Zustimmung der Verfassungsrichter in Kraft treten. Eigentlich hätte der ESM bereits im Juli starten sollen. Um ihn aber in Kraft zu setzen, müssen so viele Staaten unterzeichnen, dass mindestens 90 Prozent der ESM-Teile verfügbar sind. Weil Deutschland und Italien mit einem Anteil von knapp über 27 bzw. knapp 18 Prozent zu diesem Zeitpunkt noch nicht ratifiziert hatten, verzögerte sich der Start. Österreich ist mit 2,8 Prozent beteiligt. Der Nationalrat hat bereits Anfang Juli dem ESM und Fiskalpakt zugestimmt.

Überprüfung von ESM und Fiskalpakt durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) ist in Österreich – im Gegensatz zu Deutschland – erst nach deren Inkrafttreten möglich. VfGH-Präsident Gerhart Holzinger hatte sich am Wochenende aber für eine Vorab-Kontrolle bei Entscheidungen im EU-Kontext ausgesprochen. Dies sei durchaus “zweckmäßig”, so Holzinger. Mehrere Parteien haben bereits angekündigt, eine Klage gegen die beiden Staatsverträge einbringen zu wollen.

(APA)



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