7. August 2012 11:53; Akt.: 7.08.2012 12:27

Staatsanwalt forderte drei Jahre für Pussy Riot

Im umstrittenen Moskauer Prozess gegen die Punkband Pussy Riot hat die Staatsanwaltschaft jeweils drei Jahre Haft wegen Rowdytums aus religiösem Hass für die drei Angeklagten gefordert.

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Die Frauen hätten die Gefühle von Gläubigen absichtlich und grob verletzt, sagte der Staatsanwalt am Dienstag. Mit dem beantragten Strafmaß blieb die Anklage unter der Höchststrafe von sieben Jahren Lagerhaft. Ihr Vergehen, ein gegen den damaligen Ministerpräsidenten Wladimir Putin gerichtetes Lied in einer Kirche zu singen, sei so “schwer”, dass sie “von der Gesellschaft isoliert” werden müssten und es einen “echten Entzug von Freiheit” geben müsse, fügte der Staatsanwalt Alexej Nikiforow in seinem Schlussplädoyer am Dienstag hinzu. In einer Kirche zu fluchen sei eine Verunglimpfung Gottes. “Mit ihren Untaten haben sie den Gläubigen Schmerzen bereitet”, so der Staatsanwalt. Nach seiner Ansicht sei eine Besserung der Angeklagten ohne Freiheitsstrafe nicht möglich.

Schuld ist erwiesen

Die Schuld von Maria Aljochina (24), Nadeschda Tolokonnikowa (22) und Jekaterina Samuzewitsch (29) sei erwiesen, sagte der Staatsanwalt bei der live im Internet übertragenen Sitzung. Die Musikerinnen hatten ihr etwa einminütiges Punkgebet gegen Präsident Wladimir Putin und Patriarch Kirill in der wichtigsten russischen Kathedrale als politische Aktion verteidigt.

Vorwurf sei “absurd”

Die Frauen – zwei von ihnen Mütter kleiner Kinder – hatten die Vorwürfe als absurd und unrechtmäßig zurückgewiesen. Sie hätten die Gefühle russisch-orthodoxer Christen mit der Aktion am 21. Februar nicht verletzen wollen. Der russische Präsident Putin hatte zuletzt angemahnt, die Frauen dafür nicht zu hart zu bestrafen. Zwar sei “an dem, was sie getan haben, nichts Gutes dran”, er “denke dennoch nicht, dass sie allzu hart dafür bestraft werden sollten”, sagte Putin.

 



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