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27. Oktober 2012 11:15; Akt.: 27.10.2012 11:15

Stadt Salzburg verliert Prozess um Fliegerbomben

Das Ausgraben von Fliegerbomben sei nicht die Aufgabe des Bundes. Das Ausgraben von Fliegerbomben sei nicht die Aufgabe des Bundes. - © Bilderbox
Die Stadt Salzburg ist mit ihrer Klage gegen den Bund auf 925.506,87 Euro Kostenersatz für die Suche und Freilegung von Fliegerbomben-Blindgängern aus dem Zweiten Weltkrieg beim Obersten Gerichtshof abgeblitzt.

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Der OGH gab der Revision keine Folge. Er hat in einem Urteil vom 17. Oktober entschieden, dass die Stadt die Kosten selbst bezahlen muss. In der österreichischen Rechtsordnung gebe es keine Norm, die das Suchen nach Fliegerbomben regle, lautete die Begründung, wie die “Salzburger Nachrichten” in ihrer Samstag-Ausgabe berichteten.

Stadt Salzburg muss zahlen

Aufgrund dieser fehlenden öffentlichen-rechtlichen Norm sei der Bund nicht verpflichtet, Fliegerbomben-Blindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg aufzusuchen und dafür die Kosten zu übernehmen, urteilte das Höchstgericht. Für Ersatzansprüche, wie von der Stadt Salzburg begehrt, fehle eine “Kostentragungsregelung”. Deshalb liege es außerhalb der Kompetenz der Gerichte, hier Abhilfe zu schaffen. “Mangels Anspruchsgrundlage ist das Klagebegehren abzuweisen”, entschied der OGH. Die Stadt Salzburg muss nun auch die Kosten für das Revisionsverfahren in Höhe von rund 10.500 Euro berappen.

Bund nicht zuständig

Der Bund sieht sich nur für die Entschärfung und den Abtransport der Fliegerbomben zuständig. Der Rechtsstreit dauerte neun Jahre. Die Stadt Salzburg hatte auf Kostenersatz für die Sondierung von 28 Verdachtspunkten und die Bergung dreier Blindgänger zwischen 1997 und 2002 auf Stadtgebiet geklagt. Zuerst hatte das Landesgericht Salzburg der Klägerin recht gegeben. In zweiter Instanz blitzte die Stadt beim OLG Linz ab. Der OGH hob 2008 beide Urteile auf und entschied, dass der Verfassungsgerichtshof zuständig sei. Dieser spielte den Ball allerdings wieder an den OGH zurück.

Schaden enttäuscht

Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden (S) zeigte sich “sehr enttäuscht”. Das Urteil sei angesichts der geschätzten 15.000 Blindgänger, die noch in Österreichs Erde schlummern, “für die Kommunen sehr unangenehm”. Jetzt sei die Bundespolitik am Zug, sagte Schaden. Es könne nicht sein, “dass wir einen rechtlichen Schwebezustand haben und warten, bis das nächste Mal eine Fliegerbombe hochgeht”. Sondierung und Bergung könnten allenfalls noch “finanzstarke Gemeinden finanzieren. Finanzschwache Kommunen oder gar normale Grundeigentümer aber sicher nicht”.

“Potenzieller Kostenträger”

Der OGH verwies auf einen Entwurf zu einem Bundesgesetz durch das Innenministerium aus dem Jahr 2008, der damals aber auf breite Ablehnung gestoßen war. Dem Entwurf zufolge hätte der Bund 35 Prozent der Kosten, höchstens aber 35.000 Euro übernehmen sollen, wenn tatsächlich eine Bombe freigelegt werde und eine Person durch die Finanzierung der Maßnahme in ihrer Existenz bedroht wäre. “Durch den Gesetzesentwurf wird eindrucksvoll bestätigt, dass verschiedene Möglichkeiten offenstehen, die Kostentragung einer gesetzlichen Regelung zuzuführen”, konstatierte der OGH.

“Als potenzielle Kostenträger kommen der Bund, die Länder, die Gemeinden und die Liegenschaftseigentümer in Betracht, wobei auch eine gemeinschaftliche Kostentragung denkbar ist”, erklärte der Oberste Gerichtshof. Eine derartige Entscheidung hänge vor allem auch von politischen Wertungen ab. “Derzeit fehlt aber eine gesetzliche Regelung.”

(APA)



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