Das kleine Mädchen wurde bei der Rottweiler-Attacke im Mai 2011 schwer verletzt. - © Neumayr/MMV
Sie bezeichnete den Angeklagten als “schwachen Hundeführer”, deshalb habe der Rottweiler eine “Unterordnungslücke” aufgewiesen. “Ich habe ihm nahegelegt, dass er auf seinen Hund verzichten soll. Er konnte sich aber nicht von ihm trennen”, sagte die 49-jährige, professionelle Hundebetreuerin aus dem Flachgau. Der Prozess wurde auf unbestimmte Zeit vertagt.
Der Rottweiler hatte bereits im Jahr 2009 eine Frau gebissen. Danach übergab der Salzburger seinen “Avego” für drei Monate in die Obhut der Hundetrainerin. Ein genetisches Aggressionsproblem habe sie bei dem Rottweiler nicht festgestellt, sagte die Trainerin. “Er war aber von der Unterordnung her nicht gehorsam. Ich bin eine beinharte Hundeführerin, ich hatte kein Problem mit ihm, er war ein absolut führbarer Rottweiler. Man unterschätzt die Gefährlichkeit dieser Hunde. Die Verwahrung stimmt meistens nicht. Auch das ist ein großes Problem.”
Avego war am 6. Mai über einen 1,20 Meter hohen Zaun gesprungen und durch eine rund 1,60 Meter hohe Hecke geschlüpft. So gelangte der dreijährige Rüde in den Garten der Nachbarn. Er stürzte sich auf die kleine Amelie, die dort mit ihrem Bruder spielte, und biss ihr einen etwa fünfmal zwanzig Zentimeter großen Hautlappen vom Kopf. Das heruntergerissene Hautteil heilte nur zum Teil an, Amelie wurde bisher an die 30 Mal operiert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hundebesitzer fahrlässige Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen vor. Der Rottweiler wurde nach dem Vorfall eingeschläfert.
Laut Staatsanwalt Andreas Winkler hat der Hund schon einmal zugebissen, er war unzureichend verwahrt und beaufsichtigt und in bestimmten Situationen auch aggressiv. Auch die Hundetrainerin war der Ansicht, dass ein 1,20 Meter hoher Zaun kein Hindernis für einen Rottweiler darstellt. “Der springt 1,50 Meter. Und eine Hecke ist kein Zaun”, betonte sie. Notwendig wäre ein 2,20 bis 2,40 Meter hoher Zaun, der 20 Zentimeter tief in den Boden ragt, damit der Hund auch kein Loch graben könne.
“Avego ist ein Arbeitshund gewesen, der immer was zu tun haben wollte. Der Hundebesitzer war zu gut. Ein Rottweiler verlangt einem etwas ab. Der Mann hat ihn schwer unterschätzt, sich nicht von ihm trennen wollen. Wenn er das gemacht hätte, wären wir jetzt nicht hier”, meinte die Trainerin. Auf ihren Rat hin habe der Salzburger mit Avego einen Abrichtekurs besucht, “er hat sich bemüht”, so die Zeugin. Später habe sie dann die beiden aus den Augen verloren.
Eine erfahrene Tierärztin, die zwei Tage nach Absolvierung des drei Monate langen Trainings eine “Wesensbeurteilung” des Hundes für die Gemeinde durchführte, stellte bei Avego “keine Anzeichen einer Aggression und auch keine Auffälligkeiten” fest, wie sie heute im Zeugenstand erklärte. Belastend für den Angeklagten war die Aussage des Nachbarn, auf dessen Grundstück die Bissattacke im Mai stattfand. Der Hund sei zuvor schon mehrmals an jener Stelle über den Zaun und durch die Hecke herüber gerannt, schilderte der 67-jährige Pensionist. Auf sein Ersuchen, er möge doch den Zaun erhöhen, habe die Lebensgefährtin des Beschuldigten gemeint, dass das zu teuer sei.
Eine Zeitlang habe der Hundehalter ein Gitter vor “das Loch” gestellt, dieses aber nach dem Aufenthalt bei der Trainerin wieder entfernt. “Er hat gesagt, der Hund folgt jetzt”, erklärte der Pensionist. Die beiden Kinder waren regelmäßig von einem anderen, angrenzenden Grundstück in seinen Garten gekommen, um dort zu spielen. Nachdem Avego auf Amelie gestürzt war, habe der Angeklagte den Hund mit Körpergewalt von dem Kind weggerissen. “Meines Erachtens war das die einzige Chance, eine Lebensrettungsaktion. Auf ‘Aus’ hat der Hund meiner Wahrnehmung nach nicht reagiert”, widersprach der Pensionist den Angaben des Hundehalters.
Der Prozess wurde deshalb vertagt, weil noch eine Zeugin befragt wird und der Staatsanwalt einen Lokalaugenschein sowie die Anhörung eines Sachverständigen für Hundehaltung beantragt hatte. Es dreht sich dabei um die Frage, ob die Einzäunung ausreichend war. Der Beschuldigte ließ heute durchblicken, dass er eine fahrlässige Körperverletzung eingesteht. “Besonders gefährliche Verhältnisse” sind seiner Meinung nach aber nicht gegeben. (APA)