17. Februar 2012 13:38; Akt.: 17.02.2012 14:57

Salzburger Osterfestspiel-Affäre – Keine Anklage in Sicht

Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll Dewitte einen inkriminierten Schaden von 3,1 Mio. Euro verursacht haben. Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll Dewitte einen inkriminierten Schaden von 3,1 Mio. Euro verursacht haben. - © Neumayr/Archiv
Zwei Jahre nach Auftauchen von Malversationen ist in der Salzburger Osterfestspiel-Affäre weiterhin keine Anklage wegen Untreue in Sicht. Die Oberstaatsanwaltschaft in Linz sprach sich gegen eine Verfahrenstrennung aus.
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Deshalb hat sie den Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft Salzburg vom Oktober 2011 nicht genehmigt, wonach der Ex-Geschäftsführer der Osterfestspiele, Michael Dewitte, und der ehemalige Technische Direktor der Salzburger Festspiele, Klaus K., in einer ersten Tranche wegen eines Schadens von 657.000 Euro angeklagt werden sollten. Nun wird wegen eines inkriminierten Gesamtschadens von rund 3,1 Mio. Euro weiter ermittelt.

Kein Ende der Ermittlungen in Sicht

“Ein zeitlicher Horizont für den Abschluss dieser Ermittlungen kann ob der Komplexität derzeit nicht beurteilt werden”, informiert am Freitag die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Salzburg, Barbara Feichtinger. Die Oberstaatsanwaltschaft habe ergänzende Ermittlungen angeordnet, “um die zunächst beabsichtigte, getrennte Untersuchung weiterer Sachverhaltskomplexe in ein einheitliches Vorhaben zu integrieren”, erläuterte Feichtinger.

1,9 Millionen unrechtmäßig verrechnet

Diese weiteren “Sachverhaltskomplexe” betreffen den von den Osterfestspielen gegen Michael Dewitte erhobenen Vorwurf, er habe überhöhte Reisekosten im Ausmaß von 593.064 Euro unerlaubt in Rechnung gestellt. Andererseits soll Klaus K. unrechtmäßig für technische Planungs-, Konstruktions- und Beratungsleistungen 1,9 Mio. Euro verrechnet haben, obwohl diese Leistungen aufgrund einer Kooperationsvereinbarung zwischen dem Salzburger Festspielfonds (“Salzburg Festspiele”) und den Osterfestspielen von den Salzburger Festspielen erbracht und auch in Rechnung gestellt worden seien. Zudem habe sich Klaus K. diese “Nebenbeschäftigungen” vom Festspielfonds nicht genehmigen lasen.

Trotz Kenntnis Auszahlung freigegeben

In diesem Zusammenhang wird wiederum Dewitte beschuldigt, dass er trotz Kenntnis dieses Nebenbeschäftigungsverbotes im Zeitraum von 1999 bis 2009 rund 1,9 Mio. Euro zur Auszahlung freigegeben habe. Klaus K. soll dann den Betrag kassiert haben. In das Ermittlungspaket der Staatsanwaltschaft Salzburg wird jetzt auch der Verdacht miteingebunden, dass bei Kooperationen der (Sommer-)Festspiele mit den Osterfestspielen “schädigende Handlungen” mit drei Geschäftsführern von Bühnentechnik-Zulieferfirmen begangen worden seien. Gegen die Geschäftsführer wird in einem gesonderten Verfahren wegen Beitrags zur Untreue und betrügerische Krida ermittelt.

Dewitte soll einen Schaden von 3,1 Mio. Euro verurrsacht haben

Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll Dewitte einen inkriminierten Schaden von 3,1 Mio. Euro verursacht haben, Klaus K. davon rund 2,2 Mio. Euro. Es werden noch Zeugen einvernommen, Konten geöffnet und ein Buchsachverständigen-Gutachten zur Detailanalyse eingeholt, sagte Feichtinger. Bisher wurden insgesamt 14 Personen wegen Untreue oder Beitrags zur Untreue verdächtigt. Gegen neun wurden die Ermittlungen eingestellt. Die Erhebungen gegen Dewitte, Klaus K. und die drei Geschäftsführer der Zulieferfirmen werden fortgesetzt. (APA)



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