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21. September 2012 15:51; Akt.: 21.09.2012 15:51

Streit um das Sorgerecht für einen zehnjährigen Buben

Das Gericht soll nun über das Sorgerecht entscheiden. Das Gericht soll nun über das Sorgerecht entscheiden. - © Bilderbox
Nach dem Tod einer zweifachen Mutter in Salzburg ist nun ein Streit um das Sorgerecht zwischen der Zwillingsschwester der Toten und dem leiblichen Vater des zehnjährigen Sohnes entbrannt.

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Kurz vor Schulbeginn soll es dann zu einem Zwischenfall gekommen sein, als der Vater, dem inzwischen erstinstanzlich das Sorgerecht vorläufig zugesprochen wurde, den Buben zu sich holen wollte. Die Polizei habe die Situation aber noch entschärfen können.

Vater will alleiniges Sorgerecht

Die Schwester hatte nach dem Tod die beiden Kinder, die unterschiedliche Väter haben, zu sich genommen. Im Februar sind sie nach Linz gezogen. Für die achtjährige Tochter war alles klar, weil ihr Vater das Sorgerecht der Tante übertrug. Der Vater des Zehnjährigen hingegen beantragte das alleinige Sorgerecht, obwohl ihn der Bub nach Angaben der Tante erst ein paar Mal gesehen haben soll. Jahrelang habe er sich nicht um das Kind gekümmert.

Kurz vor Schulbeginn hat das Bezirksgericht Salzburg dann dem Vater die vorläufige Obsorge mit sofortiger Wirkung übertragen. Als er daraufhin das Kind abholen wollte, weigerte sich der Bub und sperrte sich im Fahrzeug ein. Die Polizei konnte damals die Lage beruhigen. Der Zehnjährige blieb danach trotz anderslautendem Gerichtsbeschluss bei seiner Tante in Linz.

Gericht soll über Sorgerecht entscheiden

Nachdem die Schwester der verstorbenen Mutter Rekurs gegen den Beschluss des Bezirksgerichtes eingelegt hat, liegt die Sache inzwischen beim Landesgericht Salzburg. Dieses muss entscheiden, wo das Kind bleiben soll.

Beim Bezirksgericht Salzburg konnte die APA am Freitagnachmittag weder den Pressesprecher noch dessen Stellvertreter für eine Stellungnahme erreichen. Und auch der Sprecher des Landesgerichtes, Imre Juhasz, konnte sich vorerst inhaltlich nicht zur Sache äußern, weil er außer Haus war und daher keinen Zugriff auf den Akt hatte.

(APA)



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