Das teilte Gerichtssprecher Christian Gneist am Freitag auf APA-Anfrage mit. Olschak gilt im Grauen Haus als “Promischreck”, der sich nicht davor scheut, auch bekannte, gut vernetzte und wirkungsmächtige Persönlichkeiten hart anzufassen, wenn diese nachweislich gegen Strafgesetze verstoßen haben. Zuletzt ließ der Richter mit seiner Urteilsbegründung im Untreue-Prozess gegen den einst schwergewichtigen ÖOC-General Jungwirth aufhorchen, als er “die widerwärtige, altösterreichische Funktionärsmentalität” geißelte und betonte, selbstherrliches und mit den Gesetzen nicht in Einklang stehendes Verhalten gehöre “mit aller gebotenen Härte unterbunden”.
Für den namhaften Wiener Strafrechtsexperten Helmut Fuchs hat das Gericht im Fall Strasser eine “schwierige Rechtsfrage zu lösen”, wie er im Gespräch mit der APA erklärte. “Man wird nicht sagen können, dass die Anklage aus der Luft gegriffen ist. Aber man muss sich sehr genau anschauen, ob hier tatsächlich ein Amtsgeschäft vorliegt”, sagte Fuchs.
Strasser hatte am 11. November 2010 und in mehreren weiteren Treffen zwei als Lobbyisten getarnten britischen Enthüllungsjournalisten die Bereitschaft signalisiert, gegen Entgelt Gesetzesänderungen im EU-Parlament einzubringen. Die Reporter sollen dem damaligen EU-Parlamentarier ein jährliches Honorar von 100.000 Euro in Aussicht gestellt haben. Der Ex-Innenminister weist sämtliche gegen ihn erhobene Vorwürfe zurück.