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7. August 2012 11:37; Akt.: 7.08.2012 12:56

Trotz Tierhalteverbot: Salzburgerin hält sieben Schlangen

Die Frau hielt in ihrer Wohnung sieben Schlange, vier Katzen und zwei Mäuse. Die Frau hielt in ihrer Wohnung sieben Schlange, vier Katzen und zwei Mäuse. - © Zoo Salzburg
Gleich sieben Schlangen sind am Dienstag  in der Wohnung einer alleinstehenden Sozialempfängerin in der Marx-Reichlich-Straße in der Stadt Salzburg beschlagnahmt worden.

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Obwohl in letzter Zeit mehrfach über die problematische Haltung von Tieren medial berichtet wurde, scheint es doch immer wieder Unbelehrbare zu geben. Am Dienstag mussten Ordnungsbeamte und der Berufsfeuerwehr zu einem Einsatz ausrücken, bei dem gleich sieben (!) Schlangen beschlagnahmt wurden.

Die amtsbekannte Frau hatte auch noch vier Katzen und zwei Wüstenspringmäuse trotz rechtskräftigen Tierhalteverbots gehalten. Eine Einsatzgruppe der Berufsfeuerwehr brachte die ungiftigen Schlangen in den Zoo Salzburg und die restlichen Tiere in das Tierheim in der Karolingerstraße.

Nachbarn schlugen Alarm

Nachbarn der um die 40 Jahre alten Frau hatten Alarm geschlagen. Zwei Magistratsbeamte und die Feuerwehrleute rückten daraufhin zu dem ungewöhnlichen Einsatz aus. Die Schlangen – zwei Kornnattern, vier Pythons und eine Boa – befanden sich “in einem viel zu kleinen Terrarium”, teilte der ressortzuständige Vizebürgermeister Harald Preuner (V) mit.

Schlangen nun im Zoo Salzburg

Wie der Zoo mitteilte, war eine genauere Begutachtung der Schlangen zunächst nur sehr schwer möglich, da die Tiere ziemlich gereizt waren. Sie dürften auch nicht den besten Ernährungs- und Pflegezustand aufgewiesen haben.

“Der betroffenen Tierhalterin werden in den nächsten Tagen die Strafbescheide der Behörde ins Haus flattern”, kündigte Preuner an. Der Frau blüht eine Verwaltungsstrafe von mehreren hundert Euro. Sie wohnte zuvor im Bezirk Braunau (OÖ). “Sie hat dort Echsen verhungern lassen. Deshalb gab es ein Verfahren wegen Tierquälerei. Sie erhielt anlässlich ihres Wohnsitzwechsels nach Salzburg vom Magistrat wegen des damals anhängigen Verfahrens der Tierquälerei ein Tierhalteverbot”, hieß es aus dem Büro von Preuner. Der Strafrahmen für die Verwaltungsstrafe reiche bis zu 7.500 Euro. (APA)



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