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15. Juni 2012 18:46; Akt.: 15.06.2012 18:46

Umweltsenat lehnt Skigebietserweiterung im Pinzgau ab

Die Erweiterung des Skigebietes wurde vom Umweltsenat nicht genehmigt. Die Erweiterung des Skigebietes wurde vom Umweltsenat nicht genehmigt. - © schmitten.at
Der Umweltsenat in Wien hat mit Bescheid vom 12. Juni die Skigebietserweiterung der Schmittenhöhebahn im Pinzgau in zweiter Instanz nicht genehmigt.

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“Damit kann ein für die gesamte Region wesentliches Leitprojekt vorläufig nicht umgesetzt werden”, teilte am Freitag das Liftunternehmen mit. Mit dem Projekt “Hochsonnberg” wäre Piesendorf an das bestehende Lift- und Pistennetz der Schmitten in Zell am See angeschlossen worden. Vier Liftanlagen, dazugehörige Skipisten und eine Beschneiungsanlage samt Speicherteich waren geplant.

Skigebietserweiterung: Positiver Bescheid vom Land

Die Salzburger Landesregierung hat im Mai 2011 einen positiven Bescheid erlassen. Die Landesumweltanwaltschaft, der Alpenverein, der Naturschutzbund, eine Bürgerinitiative und ein Grundeigentümer sprachen sich gegen die rund 70 Mio. Euro teure Erschließung aus und legten Berufung ein.

Der Umweltsenat in Wien hob die Genehmigung der Landesregierung auf: Das öffentliche Interesse am Naturschutz überwiege, hieß es. Als Begründung sei die niedrige Höhenlage und die erhöhte Schneeschmelze durch die Süd-West-Lage angeführt worden, erklärte Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener in einer Aussendung. Auch sei festgestellt worden, dass die Sicherung der Schneedecke nur mittels aufwendiger künstlicher Beschneiung möglich sei und es sich um keine Attraktivierung eines hochgelegenen Skigebietes gehandelt habe.

Absage ein Rückschlag nicht nur für den Pinzgau

Der Vorstand der Schmittenhöhebahn AG, Erich Egger, hielt seine Enttäuschung nicht hinterm Berg: “Das ist ein Rückschlag für die Schmittenhöhe und die Entwicklung des Skitourismus im Bundesland Salzburg.” Das eingereichte Projekt hätte in Österreich seinesgleichen gesucht. “Man muss darüber nachdenken, ob wir uns in Salzburg ein Naturschutzgesetz leisten können, welches größere Genehmigungshürden aufstellt als in anderen Bundesländern.”

(APA)



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