Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Salzburg, Robert Holzleitner, nannte am Freitag auf APA-Anfrage folgende Gründe für die Verfahrenseinstellung vom 15. November: Das Tat-Bild der fahrlässigen Gemeingefährdung (Paragraf 177 StGB) sei erst bei einer größeren Anzahl von Personen erfüllt. Auch hinsichtlich einer fahrlässigen Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit sehe man ebenfalls keinen Grund zur weiteren Strafverfolgung, erklärte Holzleitner.
Warnsystem in Lamprechthöhle ausreichend
Eine Stellungnahme eines Sachverständigen hat die Betreiberin der Höhle entlastet. Geprüft wurde, ob das in der Höhle installierte Warnsystem ausreichend ist und die Betreiberin die Schauhöhle zu einem früheren Zeitpunkt hätte schließen müssen. Dem Gutachter zufolge war der Vorfall für die Beschuldigte nicht vorhersehbar. “Die Frau hat sich an die Betriebsordnung gehalten. Sie konnte beziehungsweise musste nicht damit rechnen, dass nach Aufleuchten der Warnlampe der Wasserstand in der Höhle so schnell steigt, dass innerhalb kürzester Zeit Teile der Höhle überflutet werden und somit ein Verlassen der Höhle nicht mehr möglich ist”, erklärte Holzleitner.
Urlauberfamilien eingeschlossen
Zwei Personen haben damals laut Staatsanwaltschaft leichte Verletzungen erlitten. Die Urlauber aus Deutschland und den Niederlanden – darunter zwei Kinder – waren am Nachmittag des 5. August nach starken Regenfällen in der Schauhöhle eingeschlossen worden. Das Wasser war im Eingangsbereich plötzlich stark angestiegen. Ein Sechsjähriger hatte noch versucht ins Freie zu gelangen und wurde von den Wassermassen mitgerissen. Er konnte aber mit leichten Abschürfungen von den Helfern geborgen werden. Nachdem der Wasserstand wieder gesunken war, wurden alle Eingeschlossenen von der Wasserrettung befreit. Sie waren laut Angaben des Roten Kreuzes wohlauf, aber leicht unterkühlt.
Wassermassen zu groß für Zeitfenster
Da es in der Lamprechtshöhle bei starken Regenfällen in der Vergangenheit bereits mehrfach zu ähnlichen Zwischenfällen kam, ist die Höhle mit einem Frühwarnsystem ausgestattet worden. Dieses schlägt Alarm, wenn der Wasserpegel in der Höhle gefährlich hoch wird. Wie die Betreiberin der Höhle nach dem Ereignis erklärt hatte, hätte das Warnsystem auch am 5. August rechtzeitig reagiert. Bis das Wasser einen gefährlich hohen Pegelstand entwickelt, hätten die Besucher 40 Minuten Zeit zum Höhlenausgang zu gehen. Doch an jenem Tag dürften die Wassermassen für diesen Zeitpolster zu groß gewesen sein.
(APA)