29. Mai 2012 18:45; Akt.: 29.05.2012 18:45

Verfahren um “Cains Mutter” geht in zweite Instanz

Cains Mutter wurde schuldig gesprochen. Cains Mutter wurde schuldig gesprochen. - © VOL.AT/Hofmeister
Vergangenen Freitag wurde die Mutter des getöteten Cain, Aleksandra N. wegen Quälen und Vernachlässigen von Unmündigen mit Todesfolge zu einer Strafe von insgesamt 24 Monaten verurteilt. Jetzt wurde Berufung eingelegt.

Acht Monate wurden unbedingt, 16 Monate auf Bewährung ausgesprochen. Nun hat sowohl Verteidiger German Bertsch als auch die Staatsanwaltschaft Berufung angemeldet. Die zweite Instanz muss nun die Strafhöhe nochmals unter die Lupe nehmen. So lange ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Mutter von Cain griff nicht ein

Cain soll im Jänner 2011 von ihrem damaligen Lebensgefährten zu Tode geprügelt worden sein. Die Anklage wirft der Mutter vor, nicht eingegriffen zu haben, als ihr damaliger Freund ihre Söhne schlug. Sie sagte vor Gericht aus, sie könne sich heute nicht erklären, warum sie nicht gegen die Übergriffe vorging.

Alles zum Fall Cain.

VOL.AT, Christiane Eckert

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