Insgesamt beinhaltet das Maßnahmenpaket, an dem auch Opferschutzverbände mitgewirkt haben, vier Punkte zur Verschärfung der Vergabekriterien für Fußfesseln an Sexualstraftäter. Bei schweren Sexualdelikten wie Vergewaltigung, geschlechtliche Nötigung, Missbrauch oder Kinderpornografie muss der Täter künftig auf jeden Fall ins Gefängnis. “Ein solcher Täter kann frühestens zur Hälfte der verhängten Freiheitsstrafe um eine Fußfessel ansuchen”, sagte Karl.
Um die Täter besser kontrollieren zu können, sollen die Fußfesseln für Sexualstraftäter künftig mit einem GPS-Sender ausgestattet werden. So kann man den Verurteilten nicht nur rund um die Uhr überwachen, sondern auch gewisse Gegenden – wie etwa den Wohnort oder den Arbeitsplatz des Opfers – generell sperren. Zudem können dem Träger Auflagen gemacht wie das Absolvieren einer Therapie werden.
Außerdem könnten künftig auch die Opfer, sofern sie es wünschen, in die Vergabe von Fußfesseln eingebunden werden. “Ich werde vorschlagen, sämtlichen Opfern von Sexualdelikten und sexuell motivierten Gewaltdelikten ein Äußerungsrecht einzuräumen”, so die Justizministerin.
Sexualstraftätern generell den Zugang zu Fußfesseln zu verwehren, hält Karl nicht für zweckmäßig. “Es macht Sinn, den Täter am Ende seiner Haftstrafe bei der Reintegration zu kontrollieren”, meinte die Ministerin.