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27. August 2012 11:12; Akt.: 27.08.2012 11:23

Vorerst keine Fußfessel für Salzburger Vergewaltiger

Vorerst wird der Salzburger keine Fußfessel erhalten. Vorerst wird der Salzburger keine Fußfessel erhalten. - © DPA
Der 51-jährige Sexualstraftäter aus Salzburg wird vorerst keine elektronische Fußfessel erhalten. Justizministerin Beatrix Karl (V) habe am Freitag einen Antrag an den Verwaltungsgerichtshof auf aufschiebende Wirkung gestellt, sagte Sven Pöllauer, ein Sprecher der Ministerin, am Montag zur APA.

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Man warte die Entscheidung über den Antrag ab. Bis dahin erhalte der Mann auch keine elektronische Fußfessel, erklärte Pöllauer.

Fußfessel anstelle von Haft

Ursprünglich war vorgesehen, dass der ehemalige Hundetrainer ab Dienstag, in den elektronisch überwachten Hausarrest muss. Der Salzburger hatte wegen Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs einer 15-Jährigen zwei Jahre teilbedingte Haft erhalten. Das Oberlandesgericht (OLG) Linz entschied kürzlich, dass der 51-Jährige den unbedingten Strafteil von letztlich sechs Monaten zur Gänze im elektronischen Hausarrest verbringen darf.

Nach einem medialen Aufschrei und der Bitte des Opfers, der Täter solle den unbedingten Strafteil im Gefängnis absitzen, kündigte die Justizministerin in der Vorwoche an, den Anlassfall vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) prüfen zu lassen. Sie werde die Entscheidung der Vollzugskammer im kritisierten Fall des ehemaligen Hundeausbildners, der statt Haft eine Fußfessel bekommt, beim VwGH anfechten. Dieser müsse den Fall nochmals prüfen, sagte die Ressortchefin vergangenen Donnerstag in der “ZiB 2″ des ORF. Der Antrag auf aufschiebende Wirkung sei einen Tag später an den VwGH gestellt worden, berichtete Pöllauer.

Entscheidung in 3 Wochen erwartet

Ein Sprecher des VwGH sagte heute zur APA, dass der Antrag auf aufschiebende Wirkung noch nicht eingelangt sei. Allgemein könne man damit rechnen, dass es nach Einlangen des Antrages etwa drei Wochen dauern werde, bis über den Antrag entschieden wird, erläuterte Mediensprecher Heinz Kail. Auf das Vorgehen des Justizministeriums, von der elektronischen Fußfessel solange abzusehen, bis der Verwaltungsgerichtshof über die aufschiebende Wirkung entschieden hat, darüber habe der VwGH keinen Einfluss, sagte Kail. Das Opfer hatte auch an das Justizministerium appelliert, dass der Vollzug bei ihrem Vergewaltiger bis zur Entscheidung des VwGH (über Haft oder Fußfessel, Anm.) ausgesetzt wird. Ansonsten könne es passieren, dass der Mann inzwischen die sechs Monate mit der Fußfessel “absitzt”, bevor eine Entscheidung gefallen ist, ob er nun die Fessel tragen darf oder in Haft kommt. “Da führt sich die Entscheidung ad absurdum”, hatte die mittlerweile 22-Jährige gegenüber der APA betont. (APA)



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