Bis zum 30. Juni müssen die Abrechnungen für die Wohnnebenkosten 2016 dem Mieter vorliegen. Oft sind diese jedoch falsch oder undurchsichtig. Es kommt auch immer wieder vor, dass die Vermieter die Aufstellung der Betriebskosten nicht an die Bewohner aushändigen, informiert nun die Arbeiterkammer Salzburg (AK).
Betriebskostenabrechnung genau kontrollieren
Dass es wichtig ist, die Jahresabrechnung der Betriebskosten genau zu kontrollieren, zeigt das Beispiel einer Frau aus Salzburg. Seit dem Wohnungsbezug hatte sie nie eine Betriebskostenabrechnung erhalten. Als der Vermieter seiner Pflicht nachkam, stellte sich heraus, dass die Frau um 1.200 Euro zu viel bezahlte hatte. Die Experten der AK intervenierten – mit Erfolg. „Beim Thema Wohnen ist Salzburg ohnehin ein teures Pflaster“, sagt AK-Präsident Siegfried Pichler. „Jeder Extra-Euro stellt eine unnötige Belastung für die Menschen dar.“
Instandhaltungbeträge dürfen Mietern nicht verrechnet werden
Erst auf Forderung der AK ging die Vermieterin ihrer Pflicht nach und übermittelte die Kostenaufstellung. Bei genauerer Kontrolle zeigte sich, dass die monatlichen Vorschreibungen zu hoch waren. „Spesen wie Bankzinsen, Reparaturaufwendungen oder Versicherungsprämien wurden zu Unrecht auf die Mieterin abgewälzt“, so Konsumentenschützerin Edith Steidl. „Die Instandhaltungsbeträge dürfen laut Konsumentenschutzgesetz den Mietern nicht verrechnet werden.“ In Summe bekam die Mieterin 1.200 Euro vom Vermieter zurück.