Mit bis zu 14.600 Euro Strafe müssen Schwammerl-Sammler rechnen, die sich nicht an die Regelung des Landes halten. - © Bilderbox
Privatpersonen dürfen pro Person und Tag nicht mehr als zwei Kilogramm sammeln. Das gewerbliche Pilzesammeln für den Verkauf muss von der Bezirksverwaltungsbehörde bewilligt sein und eine Zustimmung des Grundeigentümers ist erforderlich.
“Mit dieser Regelung will man dem vollständigen Abernten der Schwammerl von organisierten Sammler-Trupps Einhalt gebieten”, so Naturschutzreferent Landesrat Sepp Eisl am Donnerstag, “schränkt damit aber keinesfalls das Schwammerlsuchen für Privatpersonen als Freizeitbeschäftigung ein.” Die Regelung habe sich in den vergangenen Jahren bestens für alle – die Menschen, die Tiere und die Natur – bewährt.
Um die Tiere im Wald nicht zu stören, die vor allem in der Morgen- und Abenddämmerung mit der Nahrungsaufnahme beschäftigt sind, wurden Schwammerlsammelzeiten eingeführt. In den Sommermonaten ist das Sammeln von Pilzen zwischen 7.00 Uhr Früh und 19.00 Uhr am Abend erlaubt. Ab 1. Oktober ist die Sammelzeit auf 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr eingeschränkt. In einzelnen naturschutzrechtlich geschützten Gebieten wie etwa Naturwaldreservaten oder Sonderschutzgebieten im Nationalpark Hohe Tauern ist das Schwammerlsuchen überhaupt nicht gestattet.
Wer gegen die Salzburger Regeln verstößt, muss mit einer Geldstrafe bis zu 14.600 Euro rechnen und die gesammelten Schwammerl ist man auch los. Kontrolliert werden die Schwammerlsucher durch Mitarbeiter/innen der Salzburger Berg- und Naturwacht sowie Jagd- und Forstschutzorgane.