20. August 2012 18:03; Akt.: 20.08.2012 18:03

Zwei Tote bei Horrorcrash: Zwei Jahre Freiheitsstrafe für Lenker

Bei einem schweren Autounfall in Steyregg (Bezirk Urfahr-Umgebung) in Oberšösterreich sind am Freitag, 3. Februar 2012, zwei Menschen ums Leben gekommen und zwei schwer verletzt worden. Im Bild das vöšllig zerstöšrte Cabrio-Wrack am Unfallsort. Bei einem schweren Autounfall in Steyregg (Bezirk Urfahr-Umgebung) in Oberšösterreich sind am Freitag, 3. Februar 2012, zwei Menschen ums Leben gekommen und zwei schwer verletzt worden. Im Bild das vöšllig zerstöšrte Cabrio-Wrack am Unfallsort. - © APA/FF Steyregg
Für einen Verkehrsunfall mit zwei Toten und zwei Verletzten im heurigen Februar im Bezirk Urfahr-Umgebung hat der Lenker des Unglückswagens insgesamt zwei Jahre Haft ausgefasst, davon acht Monate unbedingt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft gaben zu diesem Urteil in einem Einzelrichterprozess Montagnachmittag im Landesgericht Linz keine Erklärung ab, es ist somit noch nicht rechtskräftig.

Zwei Tote, eine Schwerverletzte

Der kraftfahrtechnische Sachverständige sprach im Prozess von einem “Katastrophen-Unfall”: Das Cabrio eines alkoholisierten, übermüdeten 27-jährigen Bosniers kam am 3. Februar gegen 3.00 Uhr auf der Donaubundesstraße (B3) im Gemeindegebiet von Steyregg auf dem Heimweg von einer Disco mit überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn ab. Das Auto flog durch die Luft und prallte gegen zwei Bäume. Es wurde in mehrere Teile zerrissen. Alle vier nicht angeschnallten Insassen wurden herausgeschleudert.

Eines der Unfallopfer, eine 26-jährige Slowakin, konnte trotz ihrer schweren Verletzungen zurück auf die Straße kriechen und wurde dort von einem vorbeifahrenden Auto aufgelesen. Es brachte sie zu den Eltern ihres Freundes, der ebenfalls im Auto gewesen war. In ihrer Verwirrtheit glaubte die junge Frau, sie sei überfallen worden. Das Ehepaar wollte sie ins Krankenhaus fahren. Dabei entdeckte es den Unfall. Der Sohn des Paares und ein weiterer Wageninsasse waren tot. Der nunmehr angeklagte Bosnier überlebte schwer verletzt.

Schmerzensgeld für Angehörige

Vor Gericht erklärte er, er könne sich nicht an das Unfallgeschehen erinnern und wisse nicht, ob er gefahren sei. Die Slowakin nannte ihn hingegen als Lenker. Der kraftfahrtechnische Sachverständige bezeichnete ihre Angaben aufgrund der Bewegung der Insassen beim Aufprall auf die Bäume, ihrer Endlage am Unfallort sowie der DNA-Spuren des Angeklagten auf dem Fahrerairbag als plausibel. Daraufhin bekannte der 27-Jährige sich als schuldig im Sinne der Anklage.

Da der unbedingte Strafteil unter einem Jahr beträgt, könnte er diesen mit einer Fußfessel im Hausarrest absitzen und dabei arbeiten gehen, wenn die Anstaltsleitung dem zustimmt, stellte der Richter fest. Zusätzlich zur Strafe wurde die noch nicht beendete dreijährige Probezeit für eine frühere Verurteilung wegen Körperverletzung auf fünf Jahre verlängert. Zudem sprach das Gericht den Eltern des einen Getöteten Trauerschmerzensgeld von je 500 Euro, der Verlassenschaft den Ersatz der Begräbniskosten sowie der einzigen Überlebenden 1.000 Euro Schmerzensgeld zu. (APA)



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